Frage von Alex S. • 19.08.2019
Frage an Joachim Pfeiffer von Alex S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
mit großem Interesse habe ich mir die beeindruckende Liste Ihrer Nebentätigkeiten angeschaut. Wie kann es denn sein, dass einer Liste der Nebentätigkeiten, die 25 Einträge wie z.B. Mitglied des Aufsichtsrats oder Geschäftsführer umfasst, meldepflichtige Nebeneinkünfte in Höhe von 0,00 € entgegenstehen?
Mit freundlichen Grüßen
A. S.
Antwort von Joachim Pfeiffer CDU • 27.08.2019
Sehr geehrter Herr S.,
die Meldung meiner Nebeneinkünfte entspricht der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Anlage 1 "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages", die ich Ihnen zum Nachlesen gerne beifüge.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB