Frage an Joachim Pfeiffer von Leo B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Wie stehen Sie zu Uploadfiltern?
Sehr geehrter Herr Blume,
wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen bei der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie den Plattformen keinen Anlass geben, Upload-Filter einzusetzen – so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Wir wollen vielmehr, dass Inhalte nach dem Prinzip „Bezahlen statt Blockieren“ hochgeladen werden. Das könnte im Einzelnen so gestaltet werden, dass Uploads nicht durch die Plattformen verhindert werden, sondern der Urheber in einem automatisierten Verfahren umgehend um Zustimmung zum erfolgten Upload eines von ihm gekennzeichneten Werkes gefragt wird. Für Fälle, in denen die Werke vom Urheber nicht als schutzwürdig im Sinne des Urheberrechts gekennzeichnet sind, könnte eine Pauschallizenz eingeführt werden, aus der die betroffenen Urheber einen Anteil aus den mit den Inhalten generierten Werbeeinnahmen erhalten.
Hinsichtlich des besonders sensiblen und meinungsrelevanten Bereichs von Satire, Kritik oder auch Persiflage sieht die Richtlinie ohnehin vor, dass diese Ausdrucksformen ausdrücklich von der urheberrechtlich begründeten Plattformverantwortlichkeit ausgenommen sind. Dies wird bei der Umsetzung in nationales Recht ausdrücklich klargestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB