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Joachim Pfeiffer
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Frage von Hedwig H. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Hedwig H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

in Ihrer Funktion als Verbraucher und Parlamentarier frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss?
Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .

"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."

Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamenten etc. in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden.
Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können?
Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine gesetzliche Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?
Werden in Ihrem Wahlkreis Medizinprodukte aus Menschen hergestellt?

Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
H. H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

in meiner Funktion als Verbraucher und Wirtschaftspolitiker bin ich kein Experte für die Herstellung und Zusammensetzung von Arzneimitteln. Jedoch kann ich Ihnen den Hinweis auf die sogenannte Gelbe Liste übermitteln. Hierbei handelt es sich um eine Medikamenten-Datenbank, die über 110.000 Arzneimittel und Medizinprodukte mit Infos über Wirk- und Inhaltsstoffe, Anwendungsgebiete und -hinweise bis hin zu Gebrauchsinformationen und Fachinformationen umfasst, siehe unter https://www.gelbe-liste.de/produkte .

Paragraph 15 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) beschreibt in Abschnitt 3 die Kennzeichnungspflichten für "Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft". Daraus ersehen Sie bereits, dass es durchaus Arzneien mit Bestandteilen menschlicher Herkunft gibt. Das bekannteste Beispiel ist die Blutspende und daraus hergestellte Produkte. Alle Bestandteile unterliegen einer Kennzeichnungspflicht.

Ob in meinem Wahlkreis Arzneien unter Verwendung menschlicher Bestandteile produziert werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Den Herstellungsort eines jeden Produkts können Sie aber dem Beipackzettel entnehmen. Dies ist ebenfalls in § 15 AMWHV geregelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB