Frage an Joachim Pfeiffer von Johannes M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage vom 07.03. bezüglich Ihrer Einstellung zur Gemeinnützigkeit am Beispiel der DUH. Es ist leider nicht selbstverständlich, dass Fragen beantwortet werden, daher ein Lob für Ihre vorbildliche Antwortquote von 100%! Ihre Antwort macht eine Rückfrage nötig. Zunächst gebe ich Ihnen Recht, dass die Frage, ob die Methode der DUH noch im Rahmen der gemeinnützigen Tätigkeit des sogenannten Zweckbetriebs liegt oder schon die Grenze zur nicht geförderten wirtschaftlichen Tätigkeit überschritten hat, zu klären ist. Mich irritiert aber Ihre Aussage, das Verhalten der DUH sei moralisch bedenklich. Insbesondere irritiert mich diese Aussage, da Sie als MdB der CDU Fraktion offenbar der Überarbeitung des Immissionsschutzgesetzes mit dem Ziel, Fahrverbote bei Überschreitung der Grenzwerte als unverhältnismäßig zu erklären, zugestimmt haben. Sind Ihnen die eindeutigen wissenschaftlichen Aussagen über die enorme Gesundheitsgefahren der Autoabgase unbekannt? Da ich als Steuerberater keine verlässliche Quelle naturwissenschaftlicher Erkenntnisse bin, empfehle ich Ihnen einen Faktencheck: Auf You Tube können Sie dazu das Video von Harald Lesch Stickoxide ansehen. Dort fasst er den Erkenntnisstand anschaulich zusammen. Dabei befragt er Wissenschaftler. Dr. Mai Thi Ngyuen- Kim untersucht die Aussagen zu der kritischen Lungenärzte im Video MaiLab Feinstaub & Lungenärzte wissenschaftlich. Ihr Ergebnis: Gravierende Fehleinschätzung einer verschwindenden Minderheit. Wieso unterstützen Sie Bemühungen, Gesundheitsvorsorge zu unterbinden und EU Recht zu unterlaufen und sprechen andererseits von moralisch fragwürdigen Methoden der DUH? Erscheint Ihnen die Automobillobby als moralisch unbedenklich, Lobbyverbände der NGOs, die sich für die Einhaltung von EU-Recht einsetzen aber als moralisch bedenklich? Missverstehe ich Sie da? Ich bin bemüht, andere Meinungen zu verstehen, daher meine Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr M.,
die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat nicht zum Ziel, Fahrverbote bei Überschreitung der Grenzwerte als unverhältnismäßig zu erklären, sondern regelt, dass Fahrverbote in der Regel nicht erforderlich sind, wenn NOx-Grenzwerte von 50 µg/m³ in der Luft im Jahresmittel nicht überschritten werden. Denn in diesen Fällen geringerer Grenzwertüberschreitungen ist davon auszugehen, dass die von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Einhaltung der Grenzwerte von 40 µg/m³ Luft auch ohne Verkehrsverbote zu ermöglichen. Der Erlass von Fahrverboten mit ihren erheblichen Auswirkungen auf die Bürger und die Unternehmen wären deshalb unverhältnismäßig. Gleichwohl können die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall auch künftig Fahrverbote in Betracht ziehen, wenn trotz Anwendung aller anderen Maßnahmen die Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Die Bundesregierung hat mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ bereits Ende 2017 eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Kommunen geschaffen, die Luftqualität zu verbessern und die Grenzwerte insbesondere bei Kommunen mit einer geringen Grenzwertüberschreitung schnell zu erreichen. Eine Änderung der Grenzwerte erfolgt nicht. Der Gesetzentwurf ist bei Europäischen Kommission notifiziert worden. Von einer Unterbindung von Gesundheitsvorsorge und einem Unterlaufen von EU-Recht kann also keine Rede sein.
Betrachten Sie auch folgende Fakten: Die Luft in unseren Städten ist in den vergangenen Jahren deutlich sauberer geworden. Der durchschnittliche Schadstoffausstoß ist im Zeitraum 1995 – 2017 über alle Schadstoffarten deutlich gesunken:
· Schwefeldioxidemissionen um 98%,
· Feinstaubemissionen um 79%,
· Kohlendioxidemissionen um 15%,
· Stickstoffoxidemissionen um 58%.
Die Zahl der Städte, in denen der Stickoxid-Grenzwert von 40 µg/m³ überschritten wird, geht kontinuierlich zurück. In 2016 waren es noch 90 Städte, in 2017 65 Städte und im Jahr 2018 nur noch 35 Städte. Nach der Neuregelung durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz bleiben in der Praxis von den 35 Städten mit Grenzwertüberschreitung im Jahr 2018 noch 13 übrig.
Um den Streit um die Grenzwerte und deren wissenschaftliche Grundlagen nach der im Nachhinein nicht haltbaren Einlassung der Gruppe von 100 Lungenärzten zu versachlichen, hatte die Bundesregierung die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina eingeschaltet, die am 9. April 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen darin zu dem Schluss, dass kleinräumige und kurzfristige Maßnahmen, z. B. Fahrverbote, wenig erfolgversprechend sind, da der Straßenverkehr nur eine Quelle von Luftschadstoffen ist. Nachzulesen unter https://www.leopoldina.org/presse-1/nachrichten/stellungnahme-saubere-luft/
Für moralisch bedenklich halte ich das Agieren der DUH vor allem deshalb, da sie Politik um der Politik willen betreibt und den Umweltschutz nur als Deckmäntelchen darüber zieht. Die DUH ist eine politisch getriebene Institution wie ATTAC, deren Gemeinnützigkeit durch den Bundesfinanzhof Ende Februar aberkannt wurde mit der Begründung, dass die Beeinflussung öffentlicher Meinung und politischer Willensbildung nicht als Bildungsarbeit oder Förderung des demokratischen Staatswesens im Sinne der Gemeinnützigkeit gewertet werden dürfe. Dies gilt gleichermaßen auch für die NGO Campact, deren Gemeinnützigkeit ebenfalls kürzlich durch das Finanzamt Berlin überprüft und aberkannt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB