Frage an Joachim Pfeiffer von Johannes M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
als Steuerberater verfolge ich die Diskussion um das BFH Urteil zur Gemeinnützigkeit von attac mit Interesse und Verwunderung. Die AO lässt hier einiges zu, was schwierig zu verstehen ist. So ist der Verein zur Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik allgemeinnützig, während Politiker wie Sie, offenbar die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe aberkennen lassen wollen. Die Deutsche Umwelthilfe hat lediglich auf rechtsstaatlichem Weg versucht, die Einhaltung eines seit über 10 Jahren gültigen EU-Gesetz einzufordern, nachdem die Große Koalition zu wenig zur Umsetzung getan hat. Was ist an einem Verein, der die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit fordert, nicht gemeinnützig, aber ein Verein, der Waffentechnik fördert schon? Trifft es zu, dass Sie den Umweltschutz tatsächlich aus dem Katalog der Gemeinnützigkeit streichen wollen? Wie stehen sie zu dem Problem, dass einerseits der Bundesverkehrsminister sich weigert gegen den nachweislichen Betrug von VW Bußgelder zu verhängen, andererseits jeder Steuerpflichtige schon bei einem geringfügigen Verzug bei der Abgabe seiner Steuererklärung eine Strafe zahlen soll? Wie sollen wir "einfachen Bürger" uns gegen solche Ungereimtheiten in der Anwendung der Grundprinzipien der Demokratie wehren, wenn Vereine wie die Deutsche Umwelthilfe, die auf dem Rechtsweg den Staat auf Einhaltung von Gesetzen verklagt, nicht gemeinnützig sein soll, andererseits Lobbyverbände offenbar das Recht in die eigene Hand nehmen und die Umsetzung von Gesundheitsschutz straflos verhindern können. Wie begründen Sie als demokratischer Politiker, der zusätzlich in Anspruch nimmt, christlich handeln zu wollen, diese Ungereimtheiten? Offenbar haben Sie eine andere Sichtweise als ich. Diese interessiert mich sehr.
Mit besorgten Grüßen um unsere Demokratie
J. M.
Sehr geehrter Herr Mohr,
zunächst will ich festhalten, dass wir grundsätzlich eine freie Gesellschaft haben: Jeder ist in Wort und Tat frei, soweit diese im Rahmen des Gesetzes bleiben. Dies ist gut so und dies will und werde ich ganz bestimmt nicht ändern. Und genauso wenig will ich den Umweltschutz aus dem Katalog der Gemeinnützigkeit streichen. Allerdings hege ich große Zweifel daran, dass die DUH im Bereich des Abmahnwesens gemeinnützig unterwegs ist. Selbstredend entscheidet am Ende das Finanzamt über die Gemeinnützigkeit von Vereinen und nicht die CDU. Als Steuerberater wissen Sie, dass sich die Frage der steuerlichen Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung (AO) richtet. Konkret muss der Verein – um gemeinnützig zu sein – eine privilegierte Tätigkeit im Sinne des § 52 Abs. 2 AO unternehmen. Bei der DUH käme hier die Aufzählung des § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO in Frage (Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes). Die Höhe der „Umsätze“ spielt für die Gemeinnützigkeit selbst keine Rolle. Es ist auch so, dass nur der unmittelbare Bereich der gemeinnützigen Tätigkeiten grundsätzlich einer steuerlichen Privilegierung unterliegt. Eine wirtschaftliche Betätigung auch eines gemeinnützigen Vereins führt im Grundsatz für diesen Bereich zu voll steuerpflichtigen Einkünften.
Ob der Abmahnbereich einer wirtschaftlichen Betätigung oder gemeinnützigen Betätigung gleichsteht, ist hier der Streitpunkt. Meines Erachtens ist das dubiose Konzept der Abmahngebühren, mit dem sich die DUH zu großen Teilen finanziert, nicht nur moralisch mehr als fragwürdig, sondern es stellt auch die Gemeinnützigkeit in Frage. Unter dem Deckmantel vermeintlicher umweltpolitischer Ziele überzieht die DUH deutsche Unternehmen, gerade auch viele Mittelständler, hemmungslos mit Klagen und verdient gut damit. Laut Jahresabschluss der DUH für das Jahr 2017 betragen die Erträge aus "ökologischer Marktüberwachung" 2,18 Mio. Euro bzw. 26,33 Prozent der Gesamterträge. Zu hinterfragen ist auch die Finanzierung der DUH durch internationale Konzerne. Aus Spenden von Unternehmen und Sponsorings flossen der DUH in 2017 2,25 Mio. Euro bzw. 27,21 Prozent der Gesamterträge zu.
Auf dem CDU-Parteitag im Dezember 2018 in Hamburg habe ich einen Antrag der CDU-Nordwürttemberg unterstützt, so wie viele andere Kollegen auch. Der Beschluss zum Antrag sieht vor, die Gemeinnützigkeit der DUH zu prüfen. Ich plädiere vor diesem Hintergrund für eine umfassende Sonderprüfung der DUH durch die zuständige Finanzverwaltung. Dabei sollte auch kritisch beleuchtet werden, ob das sogenannte Selbstlosigkeits- und das Mäßigungsgebot (betreffend der Zahlungen an Funktionsträger) gewahrt sind.
Der Entzug der Gemeinnützigkeit des Kampagnen-Vereins ATTAC ist ein positives Signal und ein erster wichtiger Schritt, um Licht in die oftmals intransparenten Machenschaften zahlreicher NGOs zu bringen – zu denen für mich auch ganz klar die DUH gehört. Weitere Schritte müssen folgen. Ich bin mir nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 26. Februar 2019 sicher, dass die Behörden dies konsequent, nach Recht und Gesetz prüfen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB