Frage an Joachim Pfeiffer von Herbert G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Leider haben Sie meine Frage nach der Rückzahlung des Zwangskredits nicht beantwortet und in Ihrer Antwort zur Wiedergutmachung der Massaker beziehen Sie sich auf ein Gesetz (Vertrag 1961 mit Griechenland) das für meine Fragestellung völlig irrelevant ist, da es gem. Art 1 lediglich Leistungen für die Verfolgungsschäden aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung regelt und nicht etwa für Kriegsverbrechen. Ich wiederhole daher meine Frage.
Sehr geehrter Herr G.,
wie ich bereits in meiner ersten Antwort erklärt habe, ist in dem deutsch-griechischen Vertag in Art. III die Wiedergutmachung von NS-Unrecht abschließend geklärt. Zusätzlich werden die durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen endgültig in dem Zwei-plus-Vier-Vertrag geregelt. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Pfeiffer