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Joachim Pfeiffer
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Frage von Martin L. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Martin L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen das von Ihr geplante Bundesteilhabegesetz als „Meilenstein der Behindertenpolitik“ bezeichnet.

Eines der primären Ziele ist es, die Leistungen für Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.

Als nun vor einigen Wochen der Referentenentwurf zum BTHG vorgelegt wurde rief dieser bei Betroffenen und deren Interessenverbänden blankes Entsetzen hervor.

Unter diesem Link findet sich eine sehr gute Übersicht über die 10 größten Mängel:

http://nichtmeingesetz.de/2016/05/10/die-10-groessten-maengel-des-entwurfs-zum-bundesteilhabegesetz/?utm_source=change_org&utm_medium=petition

Blieben die Regelungen so bestehen, bedeutet das für viele von schwerer Behinderung besonders Betroffene, weiterhin und auf Dauer in existenziellen Grundrechten wesentlich benachteiligt zu bleiben, weil sie auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind.

Dieser Referentenentwurf - so er Gesetz werden würde – würde mich persönlich wesentlich schlechter stellen als einen vergleichbaren Menschen ohne Behinderung.

Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gleichberechtigt und selbstbestimmt mitten in der Gesellschaft leben können.

Mit dem BTHG in der aktuellen Fassung wäre man als Betroffener Lichtjahre davon entfernt. Ein ernstgemeintes Gesetz zur Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sieht definitiv anders aus!

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie zu den konkret bemängelten Problempunkten Stellung nehmen könnten. Ich wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Ihre hieraus gewonnen Schlussfolgerungen mit Ihren Kollegen nochmals diskutieren könnten.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Martin Ludwig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihre Hinweise, die ich gerne an die zuständigen Fachkollegen meiner Fraktion in der Arbeitsgruppe Arbeit & Soziales zur Diskussion und Mitberatung während des parlamentarischen Verfahrens weitergebe. Zunächst befindet sich der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen noch in der Ressortabstimmung. Den Ländern und Verbänden wurde der Entwurf am 26. April zur Beteiligung zugeleitet. Erst nach erfolgtem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Natürlich gibt es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter diesen Links des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/DE/Gebaerdensprache/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz.html und http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz_node.html.

Gerne bleibe ich zum Thema mit Ihnen in Kontakt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB