Frage an Joachim Pfeiffer von Claudia E.
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
vielen Dank für die Antwort und Erklärungsversuche.
Gestatten Sie mir aber doch noch eine Frage: Wie unabhängig ist diese Expertenkommission?
Leider kann ich nicht mehr auf die Fernsehsendung über Fracking verweisen, in der darauf aufmerksam gemacht wurde, daß sämtliche verwendeten Fracking-Gemische zur Erdölgewinnung stark wassergefährdend sind. Und die Arbeiten der sog. unabhängigen Expertenkommissionen wurden ebenfalls kritisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Engelmann,
vielen Dank für Ihre Rückfrage zu meinem Antwortschreiben zum Thema „Anwendung des Verfahrens der hydraulischen Frakturierung“.
Wie bereits erläutert besteht die Expertenkommission aus sechs Mitgliedern. Diese sind Sachverständige folgender anerkannter Forschungseinrichtungen und Behörden:
* Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR),
* Das Umweltbundesamt (UBA),
* Ein Landesamt für Geologie, das nicht für die Zulassung der Erprobungsmaßnahmen zuständig ist,
* Das Deutsche Geoforschungszentrum Potsdam (Helmholtz-Gesellschaft),
* Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig und
* Eine universitäre Forschungseinrichtung, die vom Bundesrat benannt wird.
Die heterogene Zusammensetzung der Expertenkommission trägt zum hohen Unabhängigkeitsgrad dieser wissenschaftlichen Instanz bei. Darüber hinaus ist der Einsatz der Expertenkommission nur eine zusätzliche Maßnahme zu den strengen bergrechtlichen Vorgaben, im Vorfeld der eigentlichen Genehmigungsverfahren. Die endgültige Entscheidung liegt ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder.
Es ist mir wichtig, an dieser Stelle erneut zu betonen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse zulässt. Wie bereits erläutert hat der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zun Einsatz der Fracking-Technologie vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen. Die Bergbau- und Wasserbehörden der Länder sind an das Votum der o.g. Expertenkommission nicht gebunden, was auch durch den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten bestätigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer