Frage an Joachim Pfeiffer von Manfred I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort, leider gehen Sie mit keinem Wort auf die Bezugsquelle für CETA und TTIP ein. Nun zu meiner Frage: wie sehen Sie den Bericht der Autorin Maude Balow an? Frau Barlow ist Vorsitzende des Council of Canadians.
Sie war Senior Advisor zur Wasserversorgung der Vollversammlung der Vereinigten Nationen
und leitete die Anerkennung von Wasser als Menschenrecht der UN.
Frau Barlow kommt in dem 16 Seitenbericht zu einem verhehrendem Urteil Über CETA in Kanada.
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Gern sende ich Ihnen den Bericht auch per Mail bei Bedarf.
Mit freundlichen Grüssen
M. Ittermann
Sehr geehrter Herr Ittermann,
Maude Barlow sorgt sich um die zunehmende Privatisierung von Wasser, die nicht wieder rückgängig gemacht werden könne, wenn TTIP und CETA gelten, so ihre Botschaft.
In der öffentlichen Debatte um das EU-US-Freihandelsabkommen wird Befürchtung, ein solches Abkommen könnte zur Privatisierung von Wasserdienstleistungen führen, häufig geäußert. Diese Befürchtungen sind jedoch unbegründet, denn die Wasserversorgung ist und wird nicht Teil der TTIP-Verhandlungen sein:
• Die EU wird das Recht von Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzubieten, nicht zur Verhandlung stellen. Wir haben dies in der Vergangenheit nicht getan und werden es auch in der Zukunft nicht tun.
• Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) ermöglicht es WTO-Mitgliedern, öffentliche Monopole oder privaten Betreibern gewährte ausschließliche Rechte auf kommunaler Ebene aufrechtzuerhalten, einschließlich der kommunalen Wasserversorgung.
• Die EU hat sich dies zunutze gemacht und sehr breite, sogenannte "horizontale Vorbehalte" aufrechterhalten. Diese ermöglichen es der EU Monopole für die öffentliche Daseinsvorsorge auf allen Verwaltungsebenen, einschließlich Gemeinden, zu wahren.
• Die EU hat die gleiche Art von "horizontalen Vorbehalten" in all ihren bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen verankert.
• Kein Freihandelsabkommen verpflichtet Mitgliedsstaaten zur Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung oder anderer öffentlicher Dienstleistungen, z.B. des öffentlichen Gesundheitswesens, des öffentlichen Verkehrswesens oder des Bildungswesens.
• Selbst in Bereichen, in denen öffentliche Versorgung privatisiert wird, behält die EU das Recht, bestimmte Sektoren von allen Liberalisierungsverpflichtungen auszunehmen. Dies ist jetzt so und wird sich auch in der Zukunft nicht ändern. Dies ist zum Beispiel auch, was wir in den FT-Verhandlungen mit Kanada durchgesetzt haben.
• Die Verhandlungsdirektiven für TTIP beziehen sich ausdrücklich auf die Praxis der EU im GATS und unterstreichen die Sonderstellung der öffentlichen Dienstleistungen unter EU-Recht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB