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Joachim Pfeiffer
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Frage von Jörg H. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Jörg H. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Pfeiffer,

meine Frage Betrifft das Thema TTIP.
Sie bezeichneten die Gegner von TTIP als “leicht mit Ängsten und Emotionen zu bedienen”. Sie seien Opfer einer “Empörungsindustrie”.
Daher möchte ich mich informieren.
Von der CDU kommt oft der Hinweis, dass soziale und Verbraucherschutzstandards nicht abgesenkt werden. Sonst würde die CDU einem solchen Abkommen nicht zustimmen.
Wie ist es aber wenn Deutschland oder die EU nach Abschluss von TTIP Standards erhöhen will. Seien es Grenzwerte für bestimmte Giftstoffe oder auch Arbeitnehmerschutz. Denn es kann ja immer vorkommen, dass aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ein Handeln nötig wird.
Wenn TTIP nun die Standards festlegt kann Deutschland oder die EU ihre Standards nicht mehr einseitig erhöhen. Schränkt das nicht die demokratischen Rechte der Parlamente ein? Ist das richtig und wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen,

Jörg Henninger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Henninger,

ausdrücklich wird in dem TTIP-Textentwurf festgehalten, dass das Recht der Staaten, Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls zu erlassen, durch diese Kooperation in keiner Weise eingeschränkt wird, d.h. es wird selbstverständlich auch weiterhin möglich sein, nationale Gesetze (z.B. zum Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz) zu erlassen, ohne dass dazu eine Zustimmung des Handelspartners erforderlich ist. Dies gilt auch für eine Erhöhung der Standards.

Deutschland setzt sich erfolgreich dafür ein, dass die ambitionierten Ziele des Freihandelsabkommens nicht auf Kosten der Souveränität der Staaten gehen. Das Recht, auch in Zukunft im Sinne des Allgemeinwohls zu regulieren, darf nicht angetastet werden. Der jeweilige Gesetzgeber soll das Schutzniveau (etwa im Bereich des Umwelt- oder Verbraucherschutzes) selber festlegen. TTIP etwa dient dazu, gemeinsame Prinzipien zu vereinbaren, damit die konkrete Ausgestaltung von Schutzstandards möglichst geringe handelsbeschränkende Auswirkungen hat.

Das bestehende hohe europäische Schutzniveau in verschiedenen Bereichen steht nicht zur Disposition. Die EU wird keines ihrer Gesetze zum Schutz von Menschen, Tieren oder der Umwelt aufheben. Dafür setzt sich auch die Bundesregierung ein. Die Gesundheit der EU-Bevölkerung und der notwendige Umweltschutz sind nicht verhandelbar. Dies sollte uns aber nicht vom Ziel abbringen, Handel und Investitionen transatlantisch möglichst weitgehend zu erleichtern und unnötige Hemmnisse, wie etwa doppelte Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren, abzuschaffen.

Zur ausführlichen Information zu den verschiedenen immer wieder kritisierten Aspekten von TTIP verweise ich darüber hinaus auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Gottstein vom 02.10.2015.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB