Frage an Joachim Pfeiffer von Max K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer
im Zuge der Energiewende und auch der Modernisierung der Stromnetze wird ja immer mehr über die sogenannten Smartmeter nachgedacht. Prinzipiell ist es ja eine gute Sache, evtl eine Waschmaschine nur einzuschalten, wenn man gerade genug Strom zur Verfügung hat im Netz. Nur habe ich bedenken, was den Datenschutz angeht. Mit Hilfe dieser Smartmeter ist der Stromanbieter (und auch etweilig andere Leute) in der Lage ein genaues Bild von meinem Leben zu machen. Es ist Sicherheitsforschen sogar gelungen mithilfe der Daten aus dem Smartmeter die geschauten Fernsehprogramme zu erkennen.
Daher frage ich mich, was hier in Gesetzen evtl. vorgesehen ist. Besonders wenn solch ein Smartmeter evtl Pflicht werden sollte.
Eine Reine Datenschutzerklärung der Betreiber ist hier, meiner Ansicht nach, nicht ausreichend, wie man an vielen Fällen sieht, in denen Personenbezogene Daten abhanden kommen und missbraucht werden.
Sehr geehrter Herr Kliche,
Moderne Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) kann in Form von Smart Grids und Smart Metern einen wesentlichen Beitrag zum geplanten Umbau der Energieversorgung leisten. Mit Hilfe Intelligenter Systeme soll eine Betrachtung und Optimierung der miteinander verbundenen Bestandteile ermöglicht werden. Ziel ist die Sicherstellung der Energieversorgung auf Basis eines effizienten und zuverlässigen Systembetriebs. Damit können Smart Meter helfen, Strom und Gas zu sparen und wirtschaftliche Anreize für Verbrauchsverlagerungen zu setzen. Allerdings erfordern die Anwendungen von Smart Metern einen erhöhten Verkehr an Daten, die Aufschluss über das Verbrauchsverhalten von Privathaushalten geben können und somit datenschutzrechtlich sensibel sind. Ich gebe Ihnen daher Recht: Hier muss ein besonderer Fokus auf den Datenschutz gelegt werden. Smart Meter dürfen nicht dazu führen, dass aus dem Energieverbraucher der „gläserne Bürger“ wird.
Aus diesem Grund schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass Messsysteme Schutzprofilen und Technischen Richtlinien zu entsprechen haben, die das erforderliche Maß an Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten und durch Verordnungen zu verrechtlichen sind.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat zu diesem Zweck den Entwurf der Messsystemverordnung (MsysV) bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung eingereicht. Das Notifizierungsverfahren wurde am 24. September 2013 abgeschlossen. Damit ist die innerstaatliche Verabschiedung des Entwurfes nun möglich. Der Entwurf der Messsystemverordnung beinhaltet insbesondere die Verrechtlichung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität. Diese wurden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erarbeitet. Zentrale Akteure im Bereich des Datenschutzes sind damit eingebunden in den Prozess zur Ausgestaltung der Anforderungen an Smart Meter. Dies soll gewährleisten, dass bei der Anwendung von Smart Metern eine enge Zweckbindung für sensible Verbrauchsdaten besteht, verbindliche Standards für die Datensicherheit vorgesehen werden und die Verbraucher selbst über ihre Daten bestimmen können.
Der Entwurf der Messsystemverordnung soll Bestandteil des Verordnungspakets „Intelligente Netze“ werden. Die technischen Datenschutzanforderungen werden in einer Verordnung durch die Regelung bereichsspezifischen Datenschutzrechts flankiert. Hier werden die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten abschließend geregelt. Als Grundsatz gilt dabei: Messwerte als personenbezogene Daten dürfen nur insoweit erhoben werden, wie dies zur Erreichung wesentlicher energiewirtschaftlicher Belange oder in Erfüllung eines ausdrücklichen Wunsches des Verbrauchers zwingend erforderlich ist. Mit der Fokussierung auf wesentliche Daten wird verhindert, dass die Nutzung personenbezogener Daten über das erforderliche Maß hinausgeht und es wird gewährleistet, dass die Datenhoheit beim Verbraucher bleibt.
Aus meiner Sicht ist Deutschland mit den beschriebenen rechtlichen Maßnahmen und Vorgaben auf einem guten Weg, das hohe Niveau des hiesigen Datenschutzes auch im Bereich Smart Meter fortzuführen.
Gerne höre ich dazu Ihre Bewertung und stehe Ihnen für einen sachlichen und konstruktiven Dialog jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer