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Joachim Pfeiffer
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Frage von Katja R. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Katja R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

denken Sie ernsthaft, nach einer solchen Aussage: "Grundsätzlich erwarte ich von Ihnen, dass Sie sich mit den Fakten auseinandersetzen und nicht nur mit Halbwissen diffusen Vorurteilen unterliegen." könnte es noch zu einem "ernsthaften, konstruktiven Dialog" kommen?

Die meisten Otto-Normalbürger können kein Detailkenntnisse haben, wie es Abgeordneten möglich ist, denn deren Zeit wird von so banalen Dingen wie Erwerbsarbeit oder Familie in Anspruch genommen.

Mir aber bezüglich der Zahlen zum Umsatz des Mittelstandes Halbwissen zu unterstellen, das ist dann sehr erhellend. Ist die Publikation dem BMWi auch durch Halbwissen gekennzeichnet, daher stammen die Zahlen nämlich?

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/factbook-german-mittelstand,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Dort steht auf Seite 9 unten der Wert von 19%.

Dann würde ich in Bezug auf Fakten gerne von Ihnen wissen, wie denn die konkreten Ausarbeitungen zum Investorschutz bei CETA aussehen, denn das sollte Ihnen ja mittlerweile vorliegen?

Bei der Debatte fand ich schon den Umgang der Parlamentarier untereinander sehr befremdlich, ist der der normale Umgang miteinander?

Konstruktive Auseinadersetzungen setzen ja erst einmal voraus, das es mehr als eine Meinung gibt. Jede von eigenen abweichende Meinung dann aber als dumm oder rückständig zu bezeichen, ist das Ende jeder Debatte.
Wie wollen Sie denn einen Dialog führen?
Ich nehme Ihre Meinung ja auch zur Kenntniss und denke über Ihre Argumente nach und stelle meine Auffassung dagegen. Ist das kein Dialog?

Wenn Sie keine kontroverse Auseinandersetzung wünschen, dann teilen Sie das einfach mit, dann erübrigen sich alle Nachfragen meinerseits.

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

meine Aussage zu den Fakten bezieht sich lediglich auf die unsachliche Debatte, die derzeit in Deutschland rund um das Thema TTIP geführt wird. Es geht mir darum, dass speziell in Bezug auf TTIP sehr viel Halbwissen kursiert, teils geschürt durch gezielte politische Kampagnen, teils angefacht durch eine aufgeregte Debatte in den Medien. Einen Vergleich von Investitionsschutzvereinbarungen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch immer Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sind, mit Kinderarbeit und Prügelstrafe halte ich wiederum für abenteuerlich. Für mich ist schlichtweg unverständlich, warum ein Instrument, das die Deutschen selbst erfunden haben und in vielen Fällen erfolgreich nutzen, nun als Beispiel für eine vermeintliche amerikanische Dominanz im Rahmen der Verhandlungen herhalten soll. Es ist dringend notwendig, hier endlich zu mehr Sachlichkeit zu kommen. Nur das ist meine Absicht.

Im Hinblick auf die Zahlen zum Umsatz des Mittelstands unterstelle ich Ihnen kein Halbwissen. Die genannten 19 Prozent sind jedoch für sich genommen irreführend, weil sie die tatsächlichen Exportstrukturen im deutschen Mittelstand nicht hinreichend darstellen. Das hängt damit zusammen, dass in vielen deutschen Mittelstandsunternehmen der Exportanteil wesentlich höher liegt. Die Zahl sagt nur aus, dass der Anteil des deutschen Mittelstands am gesamten Exportumsatz deutscher Unternehmen bei 19 Prozent liegt. Das beinhaltet aber keine Aussage darüber, welchen Anteil seiner Produktion ein durchschnittliches Mittelstandsunternehmen exportiert. Ich wiederhole nochmals: viele Mittelständler, zum Beispiel Maschinenbauer, Automobilzulieferer und Medizintechniker, haben einen Exportanteil von 50 bis 90 Prozent. Produziert ein mittelständisches Unternehmen zum überwiegenden Teil für ausländische Märkte, profitiert es eben auch in hohem Maße vom Abbau von Handelshemmnissen. Diese Situation ist in vielen deutschen Mittelstandsunternehmen Realität. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, hier maßgebliche Erleichterungen zu schaffen.

Bei CETA handelt es sich um das erste Abkommen, das die EU-Kommission nach dem Übergang der Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen verhandelt hat. Insofern konnten in den Verhandlungen mit Kanada Standards für zukünftige Abkommen gesetzt werden. Nach Evaluierung der Verhandlungsergebnisse durch die Mitgliedstaaten wird über eine Einbeziehung von Investitionsschutz mitsamt Investor-Staat-Schiedsverfahren in das Abkommen entschieden. Nach Informationen der EU-Kommission haben sich die Verhandlungspartner bemüht, durch eine relativ klare Wortwahl Unstimmigkeiten, aber auch rechtlichen Schlupflöchern vorzubeugen. So haben die EU und Kanada das Recht des Gesetzgebers auf Regulierung im Sinne des Allgemeinwohls deutlich hervorgehoben, so dass an dieser Stelle klare Richtlinien für den tatsächlichen Fall von Investor-Staat-Streitigkeiten vorliegen. Zudem wurden auch zum Grundsatz fairer und gleicher Behandlung sowie zum Bereich indirekter Enteignungen detaillierte Ergebnisse festgehalten, um auf diesem Wege ein effektives und effizientes System auf den Weg zu bringen und gleichzeitig einem Missbrauch durch Investoren und damit einer möglichen Klageindustrie Vorschub zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer