Frage an Joachim Pfeiffer von Malte F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Pfeiffer, warum gibt es noch keine verbindliche Finanzierungszusage für die Südbahn ("Die Südbahn ist eine nicht elektrifizierte Hauptbahn in Baden-Württemberg"(Siehe 1.) ("Ulm-Friedrichshafen-Lindau")(Siehe 2.)) von der Bundesregierung, obwohl "das Land Baden-Württemberg die Hälfte der Baukosten"(Siehe 1.) übernimmt und "die Südbahn mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von bis zu 2,4 ein außergewöhnlich gutes Ergebnis erzielt [hat], was bestätigt, dass der Ausbau volkswirtschaftlich sinnvoll ist" (Siehe 2.)
Die Bundesregierung meint zur Südbahn, dass "für die Gesamtstrecke bei optimalem Verlauf bis Ende des 1. Quartals 2015 Baurecht erlangt werden könnte" und "Alle Bedarfsplanvorhaben, mit deren Bau zum Zeitpunkt des Beginns der Bewertungen noch nicht begonnen wurde, werden erneut überprüft"(Siehe 3.)
"Ein Ausbau soll das Potenzial für den Güterverkehr erschließen und eventuell auch wieder mehr Fernzüge auf die Strecke bringen, nachdem zurzeit (2011) nur ein InterCity-Zugpaar verkehrt."(Siehe 1.)
Mit fruendlichen Grüßen
Malte Fischer
1. http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCdbahn_%28W%C3%BCrttemberg%29
2. http://www.bodensee-oberschwaben.de/61_projekte___interessenverband_suedbahn.rvbo
3. http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-Kein-Datum-fuer-die-Suedbahn-_arid,5637343.html
Sehr geehrter Herr Fischer,
das Land Baden-Württemberg hat mit der DB AG am 30.11.2009 eine Planungsvereinbarung für die weiterführende Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Projektes Südbahn abgeschlossen. Das Land finanziert die erforderlichen Mittel in Höhe von acht Millionen Euro vor. Der Beginn dieser Planungen erfolgte 2010, das Ergebnis der Entwurfsplanung wird nach Angaben der DB Netz AG für das erste Quartal 2015 erwartet.
Die Ausbaustrecke zwischen Ulm und Friedrichshafen wurde in fünf Planfeststellungsverfahren aufgeteilt. Diese fünf Verfahren wurden begonnen, um das Baurecht zu erlangen. Das Baurecht für die Gesamtstrecke könnte nach aktuellen Angaben der DB Netz AG bis zum Ende des ersten Quartals 2015 erlangt werden. Der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung für die Gesamtstrecke ist nur dann sinnvoll, wenn alle Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen.
Bund und Land wollten 2013 die Finanzierungsvereinbarungen abschließen, indem das Land 50% des Gesamtwertumfangs (GWU) und der Bund 50% der zuwendungsfähigen Kosten am gegenwärtig bekannten GWU übernehmen. Hierfür lag aber keine belastbare Kostenschätzung der Vorhabenträgerin vor. Der GWU beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand rund 226 Mio. Euro.
Der Bund steht weiter zu seiner Aussage, 50% der zuwendungsfähigen Kosten mit Bundesmitteln zu finanzieren und geht davon aus, dass auch das Land zu seiner Zusage steht, 50% der Gesamtkosten übernehmen zu wollen. Darüber hinaus muss die DB AG einen Anteil an Eigenmitteln für nicht zuwendungsfähige Kosten aufbringen. Zwischenzeitlich berichten die Medien über weitere Mehrkosten in Höhe von rund 8 Mio. Euro. Die DB AG hat dem Bund diese Kosten bisher nicht bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB