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Joachim Pfeiffer
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Frage von Gabriele S. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Gabriele S. bezüglich Umwelt

Seher geehrter Herr Pfeiffer,

meine Frage an Sie:
Was tut die CDU für den Tierschutz?
Was tut die CDU gegen die Missstände in der Massentierhaltung, insbesondere nicht artgerechte Haltung, qualvoll lange Transporte zu Schlachthäusern Akordschlachtung und Einsatz von Medikamenten und Hormonen.
Setzt sich die CDU gegen riesige Mastanlagen ein?

Mit freundlichen Grüßen
G. Schäfer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schäfer,

für die CDU ist der Tierschutz sehr wichtig, denn Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Deshalb haben wir den Tierschutz fest in unserem Regierungsprogramm 2013 bis 2017 verankert. Wir werden unsere weltweit vorbildliche Forschung zur Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen fortsetzen und gute Haltungsbedingungen für Tiere in der Landwirtschaft schaffen. Wir setzen uns für europaweit einheitliche höhere Tierschutzstandards ein und die Reduzierung und Begrenzung der Tiertransportzeiten in der EU. Verbrauchern wollen wir mit einer verlässlichen Tierschutzkennzeichnung die Möglichkeit geben, den Tierschutz auch beim Einkauf zu berücksichtigen. Patente auf Tiere und das Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelerzeugung lehnen wir ab. Zum Schutz der Bienen werden wir unsere Forschungsprojekte ausbauen.

Ab wann beginnt die sogenannte Massentierhaltung? Es gibt hierfür bislang keine abgestimmte Definition. Ausgangspunkt des Begriffs „Massentierhaltung“ war die Massentierhaltungsverordnung aus dem Jahr 1975. Sie galt für Bestände ab 1.250 Tiere. In Umfragen empfinden Verbraucher häufig schon Ställe mit 100 Tieren als „Massentierhaltung“. Das Tierwohl hängt aber nicht davon ab, ob ein Landwirt 10, 500 oder 2000 Tiere hält. Entscheidend ist das Tierwohl jedes einzelnen Tieres! Hierfür ist maßgeblich, wie der Betrieb geführt wird, ob die Tiere regelmäßig versorgt werden oder wie sich die Qualität der Stallanlagen darstellt.

Wir in der Union wollen den besten Tierschutz, der in der landwirtschaftlichen Tierhaltung möglich ist. Das wollen wir gemeinsam mit den Landwirten erreichen und nicht gegen sie. Bereits 2009 haben wir – zwei Jahre vor den anderen Staaten in der Europäischen Union – die konventionelle Käfighaltung von Legehennen verboten. Wir fördern neue tiergerechte Ställe ganz besonders und erhöhen die Forschungsmittel zur Entwicklung neuer besserer Haltungsformen.

Die Sicherstellung des Tierschutzes bei der Schlachtung - ruhige Anlieferung der Tiere, sichere Betäubung und sachgerechter Schlachtvorgang - ist für uns in CDU und CSU ein wichtiges Anliegen. So gelten seit dem 1. Januar 2013 noch strengere Anforderungen an den Tierschutz auf Schlachthöfen. Die Bundesregierung hat die entsprechende EU-Verordnung so umgesetzt, dass das hohe deutsche Niveau erhalten und noch verbessert wird. An den Schlachthöfen muss es einen Tierschutzbeauftragten geben. Jeder Schlachthofunternehmer muss künftig für jede Schlachtlinie ein Überwachungsverfahren zur Wirksamkeit der Betäubung einrichten. Außerdem muss er Standardarbeitsanweisungen erstellen, in denen auch die Schlüsselparameter für eine wirksame Betäubung und Maßnahmen im Falle nichtordnungsgemäßer Betäubungen festgelegt werden. Die Unternehmer haben somit die Eigenkontrolle auf den Schlachthöfen deutlich zu verbessern. Dies ersetzt aber keinesfalls die amtliche Überwachung. CDU und CSU setzen sich deshalb für ein Ineinandergreifen beider Kontrollmaßnahmen ein.

Die Anforderungen gelten unabhängig von der geschlachteten Tierzahl pro Stunde. Denn die Tierzahl, die pro Stunde tierschutzkonform geschlachtet werden kann, hängt von den betriebsspezifischen Gegebenheiten ab. Somit sind pauschale Festlegungen auf Schlachtzahlungen auch nicht richtig, sondern es geht um die Sicherstellung des Tierschutzes bei jedem einzelnen Schlachtvorgang. CDU und CSU werden sowohl aus sozialen wie aus Tierschutzgründen für faire und ordentliche Arbeitsbedingungen in der fleischverarbeitenden Industrie für alle Beschäftigten sorgen. Das bedeutet zuerst einmal: wer hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden. Deshalb setzen wir uns für tarifliche Mindestlöhne ein. Gleichzeitig werden wir mit den Sozialpartnern sicherstellen, dass Werkverträge nicht missbraucht werden, um bestehende Arbeitsregeln und Lohnuntergrenzen zu unterlaufen.

Was für die Humanmedizing gilt, gilt auch für die Tierhaltung: Antibiotika sollte nur dann eingesetzt werden, wenn es nicht anders möglich ist, d.h. wenn eine Krankheit vorliegt. Antibiotika in der Nutztierhaltung großflächig als Wachstumsförderer einzusetzen, ist seit 2006 EU-weit verboten. Mit einer zu häufigen Anwendung von Antibiotika steigt die Gefahr von Antibiotika-resistenten Keimen. Dies kann Folgen für die Wirksamkeit von Antibiotika in der Humanmedizin haben. Bislang zeigen Studien zwar, dass die aus der Landwirtschaft stammenden Keime in Krankenhäusern eine untergeordnete Rolle spielen. Trotzdem ist es wichtig, dass der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung das notwendige Mindestmaß nicht überschreitet. Die christlich-liberale Koalition hat deswegen mit der Arzneimittelgesetz-Novelle ein ambitioniertes Antibiotika-Minimierungs-Konzept beschlossen. Künftig muss jeder Betrieb, der Masttiere hält, seinen Antibiotika-Einsatz melden. Liegt er über dem Durchschnitt, muss er verpflichtend Reduktionsmaßnahmen mit seinem Tierarzt bzw. der Veterinärbehörde ergreifen. Durch die Orientierung an den Besten (best practice) wird künftig der Antibiotika-Einsatz auch in den Betrieben sinken, die noch zu häufig Antibiotika einsetzen.

Abschließend einige Beispiele für Tierschutz unter christlich-liberaler Koalition:

· Charta für Landwirtschaft: hat Entwicklungsperspektiven für den Tierschutz aufgestellt (Diskussionsprozess mit der Gesellschaft).

· Änderung des Tierschutzgesetzes: Verbot betäubungsloser Ferkelkastration 2019; Verbot des betäubungslosen Schenkelbrands bei Pferden ab 2019; Einführung von Eigenkontrollen der Nutztierhalter nach Tierschutzparametern.

· Kaninchen– Änderung der TierschutznutztierhaltungsVO: Schaffung von Bedingungen für die erwerbsmäßige Haltung von Kaninchen (2013).

· Schlachtung– Änderung TierschutzschlachtVO: strengere Anforderungen für Betäubung der Tiere vor der Schlachtung. Parallel fördert die Bundesregierung Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung einer tierschutzgerechten Tötung von Schlachttieren(2013).

· Förderung tiergerechter Haltungsverfahren – ab der Förderperiode 2014 der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz werden Investitionen in Stallneubauten nur noch gefördert, wenn sie über den gesetzlichen Mindestanforderungen beim Tierschutz liegen.

· Forschung für Tierschutz: Der Tierschutz in der Praxis muss ständig weiter entwickelt werden. Das trifft z. B. auf die genaue Definition von Tierwohlkriterien zu, wie auf die Vermeidung von sogenannten nicht kurativen Eingriffen (Kastration, Enthornen bei Kälbern, das Kürzen von Schnäbeln, das Kürzen von Schwänzen bei Ferkeln). Bei vielen tierschutzrelevanten Themen sieht die Wissenschaft noch erheblichen Forschungsbedarf. Dies trifft auf die konventionelle wie auf die ökologische Tierhaltung zu. In der modernen Tierhaltung müssen die Parameter Tierschutz, Tiergesundheit, Ökologie, Lebensmittelsicherheit, Arbeitsschutz und nicht zuletzt Ökonomie Hand in Hand gehen. Deshalb hat die Christlich-liberale Koalition die Ausgaben für Tierschutz-Forschung für die kommenden Jahre noch einmal deutlich auf 62 Mio. Euro aufgestockt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem praktischen Tierschutz in der Nutztierhaltung. In die Forschungskonzeption sind auch die Ergebnisse der Arbeit der Deutschen Agrarforschungsallianz zur Nutztierhaltung (DAFA) eingeflossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB