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Joachim Pfeiffer
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Frage von Klaus B. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Klaus B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
meine Frage betrifft die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.
Halten Sie es für richtig, daß der o.a. Personenkreis jetzt auch finanziell einer Ehe gleichgestellt sein soll?
Hier sollte doch auch mal der besonderen Leistung einer Ehe zwischen Mann und Frau für den Fortbestand der Bevölkerung bedacht werden. Oder sind die politischen Parteien allen ernstes der Meinung das die abnehmende Geburtenzahl in Deutschland durch Schwule und Lesben kompensiert werden kann ??? Ich denke doch nicht, oder?.
Leider habe ich den Eindruck, daß auch die CDU nicht mehr für Moral und Anstand steht, schade.
mit freundlichen Gruß
Klaus Bischoff

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bischoff,

zunächst zum Anlass der Diskussionen der vergangenen Monate: der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 1. August seine Entscheidung zur Gleichstellung bekannt gegeben, wonach rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 die verpartnerten Beamten, Richter und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen. Diese können jetzt rückwirkend den bisher vorenthaltenen Familienzuschlag einfordern.

Vor diesem Hintergrund hatten sich 13 Unions-Kollegen in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, nun endlich auch die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als unsere eigene politische Entscheidung umzusetzen. Denn es sei nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden müsse, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen wie eben jetzt wieder im oben genannten Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag. Diese Aussage muss ich allerdings vollumfänglich unterstützen, jedoch in dem Sinne, dass ich es ebenfalls leid bin, mir von den Verfassungsrichtern die richtige Politik vorgeben zu lassen.

Bei dem Anliegen der KollegInnen ging es zunächst um die finanzielle Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Sie sei die Kehrseite der gleichen wechselseitigen Verantwortung, auf die der Staat die Lebenspartner in Anspruch nimmt. Damit solle anerkannt werden, dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet. Es sind auch bereits viele Schritte unternommen worden, um gleichgeschlechtliche Paare rechtlich besser zu stellen. Ich persönlich bin jedoch nicht der Ansicht, dass dies in einer völligen Gleichstellung mit der Ehe enden muss – weder in steuerlicher noch in sonstiger Hinsicht.

Der Beschluss des CDU-Bundesparteitages vom 4. Dezember untermauert meine Ansicht. Die Delegierten haben mehrheitlich einen von der Parteispitze unterstützten Antrag beschlossen, in dem sich die CDU zur „Förderung und Privilegierung der vom Grundgesetz besonders geschützten Ehe“ von Mann und Frau bekennt. Der Initiativantrag zur steuerlichen Gleichbehandlung homosexueller Paare scheiterte.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche in einem weiteren Urteil entschieden, dass ab sofort Sukzessivadoptionen auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zulässig sind und den Gesetzgeber verpflichtet, bis 2014 eine gesetzliche Regelung dafür zu schaffen. Zu diesem Urteil hat es innerhalb der Unionsfraktion eine intensive Diskussion gegeben. Auch wenn wir das Urteil als Rechtsstaatsparteien umsetzen werden, sind Schnellschüsse nicht angebracht. Darüber hinaus ist natürlich zu prüfen, welche Konsequenzen dieses Urteil noch nach sich zieht.

Ich ganz persönlich werde den Weg einer völligen Gleichsetzung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft nicht mitgehen. Ehe und Familie stehen nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Daran halte ich fest.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB