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Joachim Pfeiffer
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Frage von daniel m. •

Frage an Joachim Pfeiffer von daniel m. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

haben sie immer noch die meinung dass, die zeitarbeitsbranche rechtssicherheit braucht? was ist aus dem gesetzesantrag geworden das die rechte der arbeitnehmer ausshebeln sollte geworden?

ich beziehe mich hier auf interview dass in einem panorama beitrag in januar 2012 gesendet wurde und mir übel aufgestossen ist. (www.youtube.com/watch?v=CcKG8uWngzw) Panorama 26.01.2012
hierbei insbesondere ihre aussagen bei Min: 2:42 - Min 2:53

hier sagen sie die Zeitarbeitsbranche sei gefährdet

dann Min 4:09 - 4:27

hier reden sie von vertrauensschutz für die zeitarbeitsfirmen. was ist mit dem vertrauensschutz der bürger in das gesetz?

und Min 5:31

"es geht hier nicht um subjektives gerechtigkeitsempfinden........"

ist das urteil vom bundesarbeitsgericht nicht ein objektives urteil?

meine hauptfrage wäre: was ist im gange um zu verhindern das arbeitnehmer zu ihrem recht kommen? auf die anderen fragen können sie gerne eingehen

mfg

Daniel Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

es ist richtig und wichtig, alle Fragen rund um das Thema Zeitarbeit sachlich zu diskutieren. Immerhin geht es hier um eine Branche mit rd. 900.000 Beschäftigten, die wesentlich zum Aufschwung der letzten Jahre und zur Schaffung vieler sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze beigetragen hat und weiterhin beiträgt. Daher halte ich auch nichts von pauschalen Urteilen oder Verurteilungen.

Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache:

- Nach einer Studie des IW Köln zur wirtschaftlichen Bedeutung der Zeitarbeit entfallen 15 % des deutschen Wirtschaftswachstums in 2010 rechnerisch auf Zeitarbeitnehmer – damit haben sie etwa jeden siebten Euro des Aufschwungs des Jahres 2010 erwirtschaftet, obwohl sie lediglich rd. 2 % der Erwerbstätigen stellen.

- Dabei ist die Erhöhung der personalpolitischen Flexibilität ist der wichtigste Grund für den Einsatz von Zeitarbeit; Kostengründe spielen hingegen eine untergeordnete Rolle. Laut IW-Studie sind gerade diejenigen Unternehmen auf die Flexibilität der Zeitarbeit angewiesen, die den jetzigen Aufschwung tragen, d.h. Unternehmen mit hohem Innovations- und Forschungsanteil.

- Die Zeitarbeit hat auch für den Arbeitsmarkt eindeutig positive Effekte. So werden rund 14 % der Zeitarbeitnehmer vom Kundenunternehmen übernommen. 76 % der Übernommenen wären ohne den vorherigen Einsatz als Zeitarbeitnehmer keine Festanstellung angeboten worden. Rund 66 % der in den Leiharbeitsfirmen angestellten Zeitarbeitnehmer waren vorher ohne Arbeit, erhalten durch die Zeitarbeit eine Chance, erstmals oder wieder am Erwerbsleben teilzunehmen.

Ich lehne daher auch die verbreitete Polemik gegen Zeitarbeitsunternehmen ab, etwa wenn ihnen pauschal Lohndrückerei vorgeworfen wird. Diese Polemik wird durch nichts gestützt und hilft uns in der Sache auch nicht weiter. Es ist an der Zeit, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren; das heißt für mich: Den Beitrag der Zeitarbeit zum erfolgreichen Abbau der Arbeitslosigkeit und zum wirtschaftlichen Erfolg der letzten Jahre anerkennen und gleichzeitig Rahmenbedingungen zu schaffen, dass die Zeitarbeit weiterhin ihren Beitrag leisten kann und das Auskommen der Arbeitnehmer sicher gestellt ist.

Auch hier hat in den letzten Monaten wichtige Entwicklungen gegeben. So wurde zum 1. Januar 2012 eine Lohnuntergrenze auf Vorschlag der Tarifpartner für die Zeitarbeit festgesetzt. In den jüngsten Tarifabschlüssen mit der IG Metall und der IG BCE wurde für zentrale Industriebranchen das sog. Equal-pay-Prinzip verankert, d.h. die weitgehende finanzielle Gleichstellung von Zeitarbeitern mit den Stammbelegschaften in den Unternehmen nach einem gewissen Zeitraum. Damit besteht für Zeitarbeiter in den weiten Bereichen inzwischen eine bessere tarifliche Vergütung als für andere Beschäftigte. Dies alles zeigt: Pauschalurteile entsprechen nicht der Realität.

Zur Frage des Vertrauensschutzes für Zeitarbeitsunternehmen verweise ich auf das Gutachten des Sachverständigenrates für Wirtschaftsfragen von 2011. Darin wird deutlich gemacht, dass die Frage der Lohnhöhe in zeitarbeitsfirmen nichts mit den Entscheidungsgründen des Bundesarbeitsgerichtes zur Tariffähigkeit zu tun hat und vom Bundesarbeitsgericht aus guten Gründen auch nicht herangezogen wurde. Ob Vertrauensschutz der Zeitarbeitsfirmen besteht, müssen nun die Sozialgerichte entscheiden und dieser Entscheidung sollte in einem Rechtsstaat in keiner Form vorgegriffen werden.

Ich füge exemplarisch eine Pressemitteilung zum Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein bei, in dem der Vertrauensschutz der Zeitarbeitsunternehmen bestätigt wird (siehe Anlage). Dies unterstreicht nochmal die Richtigkeit meiner Forderung, dass die Unternehmen nicht mit Beitragsnachforderungen belastet werden dürfen, bevor keine höchstrichterliche Klärung dieser Fragen erfolgt ist.

Im Grundsatz halte ich es für Unrecht, wenn durch gezielte Maßnahmen gegen die Zeitarbeitsbranche Arbeitsplätze vernichtet und Menschen in die Sozialhilfe oder in die Schwarzarbeit getrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB