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Joachim Pfeiffer
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Frage von Max K. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Max K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer

ich möchte mich erkundigen, wie Sie zu dem geplanten "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" stehen.
In dem bislang bekannt gewordenen Gesetzentwurf, wird quasi verlangt, dass man bei auch nur einem Titel den man aus einer Zeitung Zitiert, einen Verwertervertrag mit dieser Zeitung abschliesst.
Auch auf Ihrer Homepage http://www.joachim-pfeiffer.info/fokus/medienecho.php
sind pressemeldungen verlinkt und auch Zitiert. Hierzu müssten Sie dann einzelene Verträge abschliessen.

Weiter gibt es viele Internetseiten, Blogs oder auch Twitter Nutzer, die gerne einen Verweis auf einen Presseartikel verlinken würden. Es geht ja nicht um die Übernahme der ganzen Artikel, sondern nur um einen Verweis auf diesen.

Daher die Frage, wie Sie zu diesem Gesetz stehen, und ob Sie sich noch dahingehend einsetzen, dass dieses Gesetz noch verändert wird.

mit freundlichen Grüssen

Portrait von Joachim Pfeiffer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kliche,

das Urheberrecht dient in unserer Rechtsordnung als Wirtschaftsgrundlage der Kreativen und damit auch als Voraussetzung für kreative Leistungen. Auch die Presseverleger müssen im Internet ihre verlegerische Leistung mit einem Leistungsschutzrecht geltend machen können.

Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen daher ein eng begrenztes Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Dieses Recht ist beschränkt auf eine gewerbliche Nutzung und soll Presseverleger an den Gewinnen beteiligen, die Dritte mit der kommerziellen Nutzung von Presseerzeugnissen erzielen. Dabei dürfen Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht erfasst werden. Auch Links müssen frei bleiben, damit in Abwägung mit dem Grundrecht auf Eigentum die Informationsfreiheit gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB