Frage an Joachim Pfeiffer von Paul F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
ich habe neulich gelesen, dass ein Bundestagsabgeordneter 7.668 Euro brutto im Monat verdient. Dazu kommen Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und diverse Nebeneinkünfte.
Ziemlich viel Geld, wie ich finde, obwohl man immer wieder liest, dass es nur ein Bruchteil von dem ist, was Sie in der freien Wirtschaft verdienen könnten.
Um mir ein besseres Bild darüber zu machen, ob Ihr Verdienst auch gerechtfertigt ist, möchte ich einmal freundlich nachfragen, was Sie dafür tun. Vielleicht ganz anschaulich indem Sie mir sagen, wie hoch Ihr Stundenlohn in etwa ist.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Franke
Sehr geehrter Herr Franke,
vielen Dank für Ihre Anfrage an mich als Abgeordneten des Wahlkreises Waiblingen. Es freut mich, dass auch Bremer Bürger interessiert sind an meiner persönlichen Arbeitsleistung. Wenn auch alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages - auch die Abgeordneten aus Bremen - die gleiche Diät erhalten, gebe ich Ihnen gerne einige grundlegende Fakten.
Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch stets hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück.
Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.
Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen war seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 war die erste Erhöhung seit fünf Jahren.
Die Abgeordnetenentschädigung wurde zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Dies entspricht bei einer für einen Bundestagsabgeordneten noch im unteren Bereich angesiedelten 60-Stunden-Woche in etwa einem Stundenlohn von 31,95 Euro. Bei der realistischeren Annahme der 80- bis 100-Stunden-Woche wären das 23,97 bzw. 19,17 Euro.
Als Anlage füge ich eine zwar nicht mehr ganz aktuelle Auflistung der Berliner Zeitung bei, die jedoch in ihrer Proportion auch heute gilt. Darin finden Sie die Jahresbruttoeinkommen im Vergleich, nach denen ein Bundestagsabgeordneter noch hinter einem Verwaltungsleiter, Einkaufsleiter oder Hotelmanager rangiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB