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Joachim Pfeiffer
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Frage von Clemens J. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Clemens J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Ich habe über 40 Jahre in die Sozialkassen ein-bezahlt. Nach über 250 Bewerbungen von Januar 2010 bis heute, musste ich feststellen, dass es für ältere überqualifizierte Arbeitnehmer keinen Bedarf mehr gibt. Warum bekommt man vom deutschen Staat für seine erbrachte Lebensleistung von über 40 Arbeitsjahren kein Dankeschön sondern als Dank bekommt man die Hartz IV- Armut. Ich habe mein Soll dem Staat gegenüber erbracht. Was man vom Staat im umgekehrten Sinn nicht behaupten kann.

Mein Geld hat der Staat immer gerne und sehr reichlich genommen, ich habe über 40 Jahre den Saat und die Sozialkassen unterstützt. Doch wenn man mal in die Bedürftigkeit abrutscht und sich aufgrund seiner einbezahlten Beiträge in das Sozialsicherungssystem auf der sicheren Seite glaubt, wird man vom Staat schnell eines besseren belehrt. Almosen bekommt man vom Staat für seine Lebensleistung zurück. Mir bleiben nach Abzug meiner Fixkosten von der Regelleistung gerade mal ca. 150 Euro zum leben. Davon muss ich dann Lebensmittel, Frisör, Schuhe bzw. Kleidung, Körperpflegemittel und alles was man so zum leben braucht bestreiten. Fixkosten; Strom, Telefon/Internet, Müll- bzw. Praxis-Gebühren, öffentliche Verkehrsmittel usw. Sonderausgaben wie Krebsvorsorge, prof. Zahnreinigung oder eine neue Brille sind unbezahlbar geworden.

Wie kann ein Staat so Menschenverachtende Gesetze erlassen, der sich ins GG Art. 1 schreibt! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist angesichts der Hartz IV – Armut Gesetze der blanke Hohn und der blanke Zynismus. Warum werde ich mit denen gleichgestellt, die noch keinen Cent in die Sozialkassen einbezahlt haben?

C. Jaeckel

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Sehr geehrter Herr Jaeckel,

Sie kritisieren, dass Sie vierzig Jahre lang in die Sozialkassen einbezahlt hätten und dafür nun nur Almosen zurückbekommen.

Sicherlich werden Sie einsehen, dass es die Leistungsgrenzen des Staates und des Steuerzahlers sprengen würde, Ihnen von den eingezahlten Arbeitslosenbeiträgen im Falle der Arbeitslosigkeit eine Leistung zurückzuzahlen, die Ihnen ein bequemes Leben ermöglichen würde. Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind nicht - wie die aus der Gesetzlichen Rentenversicherung - beitragsbezogen. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Risikoversicherung, bei der das Kapital nicht zugunsten des Beitragszahler angesammelt wird. Dennoch werden aus der Arbeitslosenversicherung zahlreiche Leistungen gewährt. Dazu gehört neben den Entgeltersatzleistungen beispielsweise auch:

-Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten, Vermittlungsgutschein)
-Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe)
-Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
-Förderung der Berufsausbildung,
-Förderung der beruflichen Weiterbildung,
-Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
-Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld)
-Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
-Kurzarbeitergeld

Möglicherweise haben Sie aber - nach 40 geleisteten Beitragsjahren - bereits Anspruch auf Rente. Dies kann ich von hier aus nicht beurteilen, da mir Ihre persönlichen Daten nicht bekannt sind. Gerne können Sie sich für ausführlichere Auskünfte diesbezüglich an den für Ihren Wahlkreis zuständigen Kollegen
Armin Schuster MdB wenden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den vergangenen Zeit bereits viel für Menschen getan, die viele Jahre in die Sozialkassen eingezahlt haben und dann in die Abhängigkeit von Sozialhilfesystemen geraten. So hat man das Schonvermögen im SGB II erhöht und den Vermögensschutz für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, wesentlich verbessert. Ferner hat man den Anspruch auf Alg I für ältere und langjährig Versicherte verbessert. So haben Menschen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, längstens 24 Monate Anspruch auf Alg I. Davor betrug der Anspruch höchstens 18 Monate.

Auch bin ich der Meinung, dass der Regelsatz gerecht errechnet und die Höhe ausreichend ist. Die moderate Anhebung der Regelsätze ist Ausdruck der Verantwortung gegenüber Steuer- und Beitragszahlern. Die Haushaltssanierung kann nur gelingen, wenn - im Sinne künftiger Generationen - die Finanzierung des Sozialstaates auf Pump beendet wird und die Sozialausgaben als größter Ausgabenblock in die Konsolidierungsbemühungen einbezogen werden.

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuberechnung der Regelsätze ist aus meiner Sicht nachvollziehbar gestaltet und überaus transparent. Erstmals gibt es keine Abschläge bei einzelnen Posten mehr, sondern eine Ausgabenkategorie wird entweder vollständig oder überhaupt nicht berücksichtigt. Ich finde es auch richtig, Alkohol und Tabak, Schnittblumen und Reisen nicht in die Regelsätze einfließen zu lassen. Die Zahlungen an Hartz IV-Empfänger werden bis zum Jahr 2012 jährlich anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dabei fließen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge die Veränderungen der Preise zu 70 Prozent und der Löhne zu 30 Prozent in den Index ein. Ab 2012 gibt es dann vierteljährlich eine vereinfachte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe als Maßstab für die Regelsatzanpassung.

Bei den Hinzuverdienstregeln gilt es, Hartz IV so zu gestalten, dass Langzeitarbeitslose ermutigt werden, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Momentan verdienen nur 1,3 Millionen von 5 Millionen Alg-II-Empfängern als Aufstocker etwas hinzu, von diesen wiederum nur ein Viertel in Vollzeitarbeit. Grund ist die Bevorzugung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Um dem heute weit verbreiteten Kombi-Einkommen aus Hartz-IV, Minijob und Schwarzarbeit die Grundlage zu entziehen, müssen stärkere Anreize zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung geschaffen werden. Die Koalition ist dabei, hierzu einen Vorschlag zu erarbeiten. Im Kern geht es darum, die Transferentzugsrate im Bereich ab 100 Euro abzusenken. Derjenige, der mehr arbeitet, soll auch mehr behalten können.

Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist nach wie vor die beste und auch menschenwürdigste Sozialpolitik. Sie schafft Lebensperspektiven, Einkommen und kurbelt die Binnenkonjunktur an. Dafür werde ich mich auch in Zukunft einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB