Frage an Joachim Pfeiffer von Markus D. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
ich musste entsetzt auf zeit.de lesen, dass wieder zu Gunsten von Lobbygruppen ein Gesetz verabschiedet, bzw. ein altes rückgängig gemacht wurde ( http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-01/biogas-penkun?page=1 ). Es handelt sich um das Anlagensplitting bei Biogasanlagen. Auslöser für dieses Gesetz war die Biogasanlage in Penkun, die von dem Unternehmen "Nawaro Biogas" betrieben wird.
Ich frage mich nun, warum ein Gesetz im Nachhinein rückgängig gemacht wird, das sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Dieses Gesetzt wird den Stromverbrauchern 27 Mio. jährlich kosten. Ich verstehe nicht, warum nur die Interessen von einzelnen Unternehmen oder Branchen vertreten werden, aber nicht das Volk. Jedes mittelständische Unternehmen muss mit dem Risiko leben sich zu verkalkulieren und vielleicht auch Pleite zu gehen. Das ist Marktwirtschaft. In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts steht eindeutig, dass sich das Unternehmen der Risiken bewusst war, als es eine Gesetzeslücke ausnutzte. Warum werden im Nachhinein Gesetze geändert, nur für die Interessen eines Unternehmens bzw. einer kleinen Gruppe?
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Dod
Sehr geehrter Herr Dod,
Ihr Entsetzen geht an die falsche Adresse, denn der tatsächlich rückwirkende Eingriff fand nicht im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes statt, sondern im Rahmen der EEG-Novelle. Diese rückwirkende Änderung wurde nun lediglich zurückgenommen. Gerne erläutere ich Ihnen den Sachverhalt zum Anlagenbegriff im EEG und die Haltung der Union:
Seit jeher sind Vergütungen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von der Anlagengröße abhängig. Große Anlagen können wirtschaftlicher arbeiten als kleinere Anlagen und erhalten daher geringere Vergütungen. Einfallsreiche Anlagenbetreiber haben diese Situation in den letzten Jahren genutzt und statt einer großen Biogasanlage viele kleine Biogasanlagen auf ihrem Grundstück errichtet. Diese Investitionsentscheidungen wurden auf der Grundlage geltenden Rechts getroffen. Der Gesetzesrahmen hat diese „Gestaltung“ ermöglicht, auch wenn dies zweifelsfrei nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach. Der Gesetzgeber hat diese Vorgehensweise des so genannten Anlagensplittings im neuen EEG 2009 in § 19 bewusst und ganz ausdrücklich unterbunden. Das begrüßt die CDU/CSU-Fraktion für neu zu errichtende Anlagen ebenso ausdrücklich.
Allerdings wurden durch die Regelungen im neuen EEG 2009 ebenfalls die Spielregeln für Anlagen verändert, die zu diesem Zeitpunkt schon in Betrieb waren und deren Geschäftsmodell auf den alten Regelungen aufbaute. Dies ist das Gegenteil von Planungssicherheit und hat zahlreichen Unternehmen die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Ein solches Vorgehen ist mit der Wirtschaftspolitik der Union nicht vereinbar! Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe standen in Frage, entsprechende Steuerverluste durch Abschreibungen waren absehbar und zahlreiche Arbeitsplätze in strukturschwachen Gegenden in akuter Gefahr.
Planungs- und Investitionssicherheit sind für privatwirtschaftliche Investitionen unabdingbar. Dies erfordert verlässliche politische Rahmenbedingungen. Deshalb dürfen wir aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Investitionssicherheit die wirtschaftliche Grundlage von Bestandsanlagen - auch derer, die das Anlagensplitting bisher nutzen - nicht zerstören. Zudem haben zahlreiche Anlagenbetreiber nachvollziehbar vorgetragen, dass sie aus technischen Gründen Anlagen in mehreren Teilen konzipieren und realisieren mussten.
Die Union hatte schon während der Beratungen der EEG-Novelle auf die Problematik der Klarstellung des Anlagenbegriffs hingewiesen und einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Der Antrag wurde jedoch von der SPD kategorisch abgelehnt und konnte damit nicht durchgesetzt werden.
Ich gebe Ihnen Recht, dass es zum unternehmerischen Risiko gehört, sich zu verkalkulieren und auch in die Insolvenz zu gehen. Allerdings sollte die Ursache dafür nicht die rückwirkende Veränderung der Spielregeln durch den Staat sein. Dafür hat sich die Union zu jedem Zeitpunkt eingesetzt und wird dies auch in Zukunft tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB