Frage an Joachim Pfeiffer von Frank N. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
In der Phönixrunde am 27.Januar ist der Satz gefallen eine ALGII Familie mit zwei Kindern bekommt ca. 2000 Euro.
Ich glaube es nicht und ich habe es auch nachgerechnet und bin auf einen ganz anderen Satz gekommen. Bei einer Familie mit zwei Kindern komme ich auf 1220 Euro.
Bitte erklären Sie mir an Hand von Zahlen, wie der Unterschied der Einkommen von einer Familie mit zwei kindern eine familie mit welche ALG II und einer wo die Eltern jeweils einen 400 € Job hat, ist.
Vielen Dank
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
das Arbeitslosengeld II besteht aus drei Komponenten: der Regelleistung (§ 20 SGB II), etwaigen Mehrbedarfen (§ 21 SGB II) sowie den Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II).
Die Regelleistung für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, also das Ehepaar, beträgt je 323 Euro. Die Regelleistung für Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern beträgt 287 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern erhält damit als Regelsatz 1.220 Euro. Hinzu kommen die oben genannten weiteren Komponenten:
Es besteht der Anspruch auf die Erstattung von angemessenen Wohnungs- und Heizkosten, die von Fall zu Fall schwanken, je nach Wohnort und Wohnungsgröße. Eine Wohnung in München ist teuer als eine Wohnung in Buxtehude.
Bestimmte Personen erhalten zusätzliche Leistungen wegen Vorliegen eines sog. Mehrbedarfs. Anspruch auf Mehrbedarf haben z.B. werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche (61 Euro) oder erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen erhalten (126 Euro). Auch für kostenaufwändige Ernährung, beispielsweise bei Nahrungsmittelunvertäglichkeiten, werden gewährt (25 bis 70 Euro).
Darüber hinaus erhalten Schulkinder in Hartz-IV-Familien seit 2009 bis zum Abitur jährlich zum 1. August ein „Schulpaket“ von 100 Euro. Außerdem leistet der Staat Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 40 Euro monatlich.
Wenn Sie all das zusammennehmen, kommen Sie bei einem Vier-Personen-Haushalt durchaus auf den Betrag von 2.000 Euro. Eine Familie mit einem Einzelverdiener in einer unteren Lohngruppe mit zwei Kindern hat nicht viel mehr als eine Familie, die Unterstützung nach Hartz IV bezieht. Wenn wir die Sätze erhöhen würden, verringerten wir die Anreize, aus Hartz IV jemals wieder hinaus zu wollen. Das darf nicht sein. Arbeit soll sich lohnen. Wer arbeitet, muss mehr in der Tasche behalten. Das ist unser Ziel.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB