Frage an Joachim Pfeiffer von Lothar B. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo, Herr Abgeordneter,
können Sie mir einen vernünftigen Grund dafür nennen, weshalb das Europaparlament die Möglichkeit neuerdings verhindert, von einem Handy ohne aktive SIM-Karte wie bisher üblich, einen Notruf abzusetzen? Könnte die Telekommunikationslobby evtl. die Finger im Spiel haben?
Mit freundlichen Grüßen, Lothar Bartz
Das war auch meine
Frage an Herrn Dr. Andreas Schwab MdEP. Diese möchte ich nun an Sie weitergeben.
Antwort des MdEP Dr. Andreas Schwab:
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2002 die Richtlinie 2002/22/EG erlassen. In dieser Richtlinie werden unter anderem die grundlegenden Normen für die Nutzung und Zurverfügungstellung von Notdiensten und öffentlichen Telefonen behandelt. Die Besonderheit einer Richtlinie liegt darin, dass sie einen gewissen Rahmen vorgibt, in dem die Mitgliedsstaaten selbst noch Handlungsspielraum zur Ausgestaltung haben- davon machen sie auch meist Gebrauch. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/22 hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen seiner Ausgestaltungsrechte das Verbot hinzugefügt, dass Handys ohne SIM-Karte keinen Notruf absetzen können (Drucksache 967/08). Sie sehen, dass es also eine hausgemachte Einschränkung ist, die eben nicht vom Europäischen Parlament kommt, sondern vom deutschen Gesetzgeber selbst.
Sehr geehrter Herr Bartz,
dies geschah aus Missbrauchsgründen und nicht auf Betreiben der Kommunikationsanbieter. Es hat offensichtlich viele Nutzer gegeben, die z.B. auf dem Flohmarkt ein Gebrauchthandy erstanden haben und es mittels der Notrufnummer kurzerhand testen wollten. Die Notruf-Leitstellen litten immer stärker unter dem Missbrauch und waren dadurch für echte Notrufe schlechter erreichbar. Die Einschränkung des Notrufs ab dem 1. Juli ist bedauerlich, aber zugunsten des einwandfreien und schnellen Funktionieren des Notrufs in meinen Augen hinnehmbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB