Frage an Joachim Pfeiffer von Volker B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sie haben meine Frage mit einer kurzen Antwort abgefertigt...
"auf diese Frage geht nur eine klare, kurze Antwort: weil wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!"...
Also sehen sie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit als nicht nötig an oder wie ist das zu verstehen?
Eine echte Gefährdung wird stillschweigend hingenommen, eine hypotetische hoch stilisiert?
Ach ich hatte vergessen:
WAHLJAHR...
und da "Killerspieler" zahlenmässig den "Alkohol-Freunden" unterlegen sind, wäre es ja kontraproduktiv die demokratisch / rechtsstaatlichen Grundsätze wirklich mal zur Anwendung zu bringen...ich Dummerchen ich.
Wie kann ich nur so naiv sein, und Doppelmoral vermuten?
Wie kann ich nur so naiv sein und in der Tatsache dass ein E-Sport Event in Stgtt abgesagt, aber beim Frühlingsfest 25 Schieesbuden betreiben wurden als Doppelmoral verstehen... sind ja schliesslich Äpfel und Birnen.
Aber ich vergass zu erwähnen, dass das Versagen des Jugendschutzes in beiden Fällen ja gar nicht bedeutet "Äpfel mit Birnen zu vergleichen".
Also muss ich meine Frage wohl ander s formulieren:
Halten Sie generelle Verbote für angebracht, wenn der Jugendschutz im entsprechenden Bereich versagt?
Sehr geehrter Herr Braun,
gerade aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre ein Vergleich von Killerspielen mit Alkohol unzulässig.
Die Antwort auf Ihre heutige Frage lautet: Wenn das Jugendschutzgesetz in Teilbereichen nicht seine Wirkung entfaltet, muss man versuchen, entweder nachzubessern oder wirksame Regelungen auf anderen geeigneten Ebenen zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB