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Joachim Pfeiffer
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Frage von Stefan B. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Stefan B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Was mich persönlich interessiert, was die CDU konkret gegen die ursprünglich zum 1. Mai 2005 vorgesehene KFZ-Steuer bei Wohnmobilen um bis zu 500 % (!!!) unternimmt und was ich nach der Wahl zu erwarten habe. Denn für mich wären dies nach aktuellem Stand cirka 1500 Euro mehr Steuerbelastung im Jahr, für ein Fahrzeug das im Jahresdurchschitt cirka 4000 km bewegt wird ! Ich empfinde dies als eine Riesensauerei, die ich nicht mehr gewillt bin hinzunehmen und stillschweigend zu bezahlen. Aufgrund dieser Steuererhöhung sind unsere Wohnmobile aber auch nicht mehr veräusserbar, da der Markt für Gebrauchtfahrzeuge bereits jetzt am Zusammenbrechen ist ! Zu Ihrer Information: Davon sind 400.000 Wohnmobile betroffen und wieviele Wähler dahinter stehen, können Sie sich ausrechnen.
Wie verhält sich hierzu die CDU und wie ist ihre persönliche Meinung !??

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Bauer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bauer,

Ihre Frage zur Besteuerung von Wohnmobilen beantworte ich wie folgt:

So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.

Die unbedachte "übereilte" Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zu Recht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (siehe Antrag "Wohnmobile angemessen besteuern", Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005). Dieser Forderung schließe ich mich an.

Wie eine solche angemessene Besteuerung aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.

Für Gedanken zur aktuellen Politik und Anregungen Ihrerseits, sehr geehrter Herr Bauer, bin ich auch künftig dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB