Joachim Konietzko
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Frage von Veit M. •

Frage an Joachim Konietzko von Veit M. bezüglich Familie

Ich stimme Ihnen zu, das in den 70er Jahren von der sozial-liberalen Koalition installierte Scheidungs(Un)recht (www.papa.com/vk/faust.htm) bedarf dringender Reformen. Die unstreitigen und Parteien übergreifenden Reformvorhaben zur nachehelichen Unterhaltsversorgung spiegeln längst nicht mehr unsere Lebenswirklichkeit und waren nicht Gegenstand meiner Frage. Ich möchte Sie, geehrter Herr Konietzko, abschließend fragen, weshalb Sie nicht direkter auf meine Anfrage zum Betreuungsunterhalt gegen nichteheliche Väter eingehen? Im Gegensatz zu Ihnen stimme ich nicht mit der Entscheidung des OLG Hamm überein. Die von Ihnen als angebracht erachteten Bestimmungen staatlich unterstützend ausgeübter Solidarität Bedürftigen gegenüber, scheinen so wie ich es sehe - sofern hier nicht noch differenziert werden soll - jedoch wieder in die Vergangenheit zu laufen. Erlauben Sie die Frage, ob nicht spätestens nach dem Ende des Kleinkindalters auch nichteheliche Mütter als leistungsfähig im Sinne des BGB § 1603 (2) anzusehen sind? Ab welchem Alter kann aus Sicht der FDP eine Erwerbstätigkeit für den das Kind betreuenden Elternteil ebenfalls erwartet werden? Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass der gesetzlich geregelte Berufsausstieg zur Wahrnehmung der Elternzeit im Anschluss oft in die Kündigung führt und sich damit die wirtschaftlichen Verhältnisse gerade auch für Kinder verschlechtern? Es kann für mein Empfinden nicht Aufgabe des Staates sein, private Selbstverwirklichung zu Lasten anderer zu befördern. Könnte Sorgerecht nicht besser Elternveranwortung genannt werden und nur in zu begründenden Fällen ausschließlich Angelegenheit der nichtehelichen Mutter sein? Halten Sie es nicht vielleicht für den besseren Lösungsansatz, mit für ein kinderfreundlicheres Klima zu sorgen, in dem p.e. Betriebskindergärten Image fördernd für Unternehmen sind?

Antwort ausstehend von Joachim Konietzko
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