Frage an Joachim Kößler von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kößler,
wie ich der Presse entnehme, üben Mitglieder Ihrer Partei schon seit einiger Zeit parteipolitischen Einfluss auf die Berichterstattung des ZDF aus (siehe z.B. http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,745210,00.html ).
Gleichzeitig wird das ungarische Mediengesetz kritisiert, das zu einer ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet.
Wie stehen Sie persönlich zur Einflussnahme ihrer Parteimitglieder auf Journalisten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Treten Sie für eine Staatsferne des Rundfunks ein oder unterstützen Sie die Besetzung der Aufsichtsgremien durch Politiker?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Strohal
Sehr geehrter Herr Strohal,
vielen Dank für Ihre Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die ich gerne beantworte.
Was die Ermahnung von „Frontal 21“ angeht, so darf ich Ihnen mitteilen, dass keiner Sendung auf öffentlich-rechtlichen Programmen eine eindimensionale Berichterstattung zusteht. Öffentlich-rechtliche Sender haben einen Bildungs- und keinen Unterhaltungsauftrag. Sie sind verpflichtet, wertneutral Fernsehen aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu machen. Kritik darf daher angemerkt werden, wenn keine Ausgewogenheit vorhanden ist. Im Übrigen hat der Spiegel, der bekanntermaßen nicht gerade der CDU nahesteht, nur wenige Wochen zuvor einen Bericht der Sendung „Frontal 21“ zu einem Pharmathema als schlecht recherchiert gerügt. Es wird also auch von anderen Seiten Kritik angebracht.
Grundsätzlich ist eine Staatsferne des Rundfunks aufgrund unserer Historie wichtig. Der Begriff „öffentlich-rechtlich“ definiert aber schon per se, dass alle Kräfte des öffentlichen Lebens, also auch Politiker, in den verschiedenen Gremien vertreten sind. Die Besetzung der Gremien soll ein Spiegelbild unserer Gesellschaft sein, so dass neben kirchlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vertretern auch Mitglieder der im Landtag vertretenen Parteien Verantwortung übernehmen.
Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in 1,5 bis zwei Jahren in Kraft treten soll, wird es Veränderungen, wie beispielsweise die Veränderung der Abgabeform, geben. Bereits schon jetzt im Vorfeld tagt eine Programm-Kommission mit dem Ziel, die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter zu steigern.
Mit dem ungarischen Mediengesetz beschäftigt sich der Landtag von Baden-Württemberg mangels Zuständigkeitskompetenz nicht. Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes geäußert, weil unter anderem die Kontrolle für ausländische Medien nach dem neuen Gesetz zu strikt, die Möglichkeiten einer ausgewogenen Berichterstattung beschränkt und die Registrierungsanforderungen zu hoch seien.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Antworten weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Kößler MdL