
(...) Wie bereits das Verwaltungsgericht München in dem ebenfalls thematisierten Urteil ausgeführt hat, ist die Verbannung von bestimmten Veranstaltungen aus städtischen Räumen letztlich eine politische Grundsatzentscheidung, die dem Stadtrat zusteht. Letzterer hat in dem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass die Landeshauptstadt München gerade wegen ihrer besonderen Verantwortung aus ihrer Stadtgeschichte ein deutliches Zeichen gegen Antisemitismus setzen möchte und sich daher entschieden hat, zukünftig jede Unterstützung für die BDS-Bewegung zu unterbinden. Diese Entscheidung kann ich nachvollziehen. (...)