Präventionsmaßnahmen sind ein zentraler Bestandteil des komplexen Bündels von Ursachen, auf das der Rückgang der Raucherraten zurückgeführt werden kann. Experten gehen davon aus, dass auch öffentliche Maßnahmen zur Verringerung des Rauchens einen wichtigen Beitrag zum Rückgang von Erkrankungen in Bayern leisten, die mit dem Rauchen assoziiert sind.
Darüber hinaus steht es jedermann frei, gegen eine getroffene Maßnahme als formlosen Rechtsbehelf Beschwerde einzulegen oder auch gerichtlich vorzugehen und in diesem Zusammenhang die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme einzuleiten.
Der Koalitionsvertrag „Für ein bürgernahes Bayern“ der bayerischen Regierungsparteien CSU und Freien Wähler sieht vor, eine Bundesratsinitiative zur Beendigung der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten auf den Weg zu bringen.
Verfassungsrechtlich unbedenklich sind hingegen satzungsmäßige Regelungen der Parteien, mit denen sie sich zu einer geschlechterparitätischen Besetzung ihrer Kandidatenlisten selbst verpflichten, so wie es die CSU im Fall der Landesliste für die anstehende Bundestagswahl getan hat.
Bayern wird daher in Zukunft in diesem Bereich noch stärker tätig werden und ein neues Klimagesetz auf den Weg bringen mit dem Ziel, im Jahr 2040 klimaneutral zu sein und bis 2030 im Vergleich zu 1990 65 % CO2 einzusparen.
In der Tat leben wir in einer Zeit, in der die Herausforderungen und die täglich zu bewältigenden Aufgaben für jeden Einzelnen, insbesondere aber für die politisch Verantwortlichen immer komplexer werden.