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Joachim Herrmann
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Frage von Gladitsch R. •

Was gedenken Sie den gegen die Institution Kirche irgend wann mal zu unternehmen/ aufzuklären ?

Sehr geehrter Herr H.,

bereits vor ein paar Monaten, fragte ich nach der Sicherheit der Kinder bei uns in Bayern in Katholischen Einrichtungen, in hinblick der Systematischen Kindesmisshandlung der Katholischen Kirche in Kanada. Sie versicherten mir das die Kinder bei uns in Bayern sicher sind und sie keine Ermittlungen für nötig halten, und Kanada iat ja weit weg. Heute bei Spiegel Online zu Lesen " Kinder in zwei Heimen offenbar jahrzehntelang misshandelt
Priester und Ordensschwestern sollen in katholischen Heimen in der Diözese Augsburg über Jahrzehnte hinweg Kinder missbraucht und misshandelt haben."
Was gedenken Sie den gegen die Institution Kirche irgend wann mal zu unternehmen/ aufzuklären ? Sie Vertreten und identifizieren sich mit einer Gruppierung die Institutionell Kinder Misshandelt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gladitsch,

vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage vom 9. September zur Sicherheit unserer Kinder in katholischen Einrichtungen in Bayern.

Die von Ihnen aus Spiegel Online zitierte Schlagzeile zur jahrzehntelangen Misshandlung von Kindern durch Priester und Ordensschwestern nimmt auf die Veröffentlichung eines mehr als 100 Seiten langen Abschlussberichts der vom damaligen Diözesanadministrator und jetzigen Bischof von Augsburg, Dr. Bertram Meier, im Dezember 2019 ins Leben gerufenen Projekt­gruppe Bezug. Die unabhängige Aufklärungskommission war mit einer umfassenden und vor­behaltlosen Aufklärung der Fälle körperlicher und sexueller Gewalt betraut, die zwi­schen 1950 und 2004 in den katholischen Kinderheimen in Reitenbuch und Baschenegg le­ben­den Kindern und Jugendlichen begangen wurde. Im Rahmen der Aufklä­rungs­arbeit wurden die strafbaren Übergriffe sowie Er­möglichungsgründe der Gewalt – ins­be­son­dere die systemischen Gründe – umfassend re­konstruiert und Maßnahmen zur Unter­stüt­zung der Betroffenen bei der Aufarbeitung des erlittenen Leids abgeleitet. Darüber hinaus hat die Kommission Maßnahmen zur Gewaltprävention ausgearbeitet, um derartige Vorfälle in der kirchlichen Kinder- und Jugendbetreuung künftig vermeiden zu helfen. Sie empfiehlt unter anderem die Schaffung unabhängiger externer Anlaufstellen für von sexueller Gewalt betroffener Kinder, sexualpädagogische Konzepte in allen Kinderhei­men sowie eine gezielte­re Auswahl und bessere Kontrolle des nichtpädagogischen Perso­nals auch im Hinblick auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Um verlorengegangenes Vertrauen zurückzuge­win­nen, spricht sie sich zudem für eine Qualitätssicherung in Form einer fachkundigen und un­ab­hängigen Evaluation der Arbeit in den Heimen aus.

Das Bistum Augsburg verfolgt nach meiner Kenntnis im Kampf gegen Missbrauch und Gewaltanwendung schon seit langem eine „Null-Toleranz-Politik“. Die Aufarbeitung der Verbrechen körperlicher und sexualisierter Gewalt ist jedoch – anders als von Ihnen gefordert – jenseits der strafrechtlichen Verfahren, die konsequent aufge­nommen werden, sofern die Straftaten zur Anzeige gebracht werden, ein Anfangsverdacht besteht und diese noch nicht verjährt sind, in erster Linie eine Sache der Kirche selbst. Die Zuständigkeit des Staates beschränkt sich seit 1919 lediglich auf die Pfle­ge der Beziehungen zu den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht sowie die Trennung vom Staat und Kirche wurden mit Artikel 140 auch in unserem Grund­ge­setz fortgeführt. Die Aufgabe des Staates be­schränkt sich heute somit in erster Linie auf die Zusam­men­arbeit mit den vom Staat unab­hän­gigen Kirchen, Religions- und Weltanschauungs­ge­mein­schaften und diese Aufgabe fällt wiederum nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bay­e­rischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, sondern obliegt dem Baye­ri­schen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Dabei sind die bekannt gewordenen Zeugnisse ohne Frage erschütternd und erfor­dern zwin­gend eine umfassende Aufarbeitung. Versagen und Schuld müssen benannt wer­den. Denn die Verfehlungen haben kaum vorstellbares, nicht wiedergutzumachendes Leid verur­sacht. Zugleich sind viele der Verbrechen jedoch bereits verjährt, sodass straf­recht­liche Ermitt­lungs­verfahren oftmals nicht mehr möglich sind. Sie können aber versichert sein, dass wir alles daransetzen, dass sich derartige Vorfälle nicht mehr wieder­ho­len kön­nen. Denn, wie ich Ihnen bereits zu Ihrer An­fra­ge vom 30. Juni mitgeteilt habe, ge­nießt das Kin­deswohl bei uns im Freistaat höchste Priorität. Um die Sicherheit unserer Kin­der best­mög­lich zu gewährleis­ten, fügen sich in Bay­ern vielfältige Angebote und Maßnah­men – von präventi­ven Frühen Hilfen bis hin zum kon­se­quenten Vollzug des staatlichen Wächteramts – zu ei­nem abge­stimmten Gesamtkonzept zum Kinderschutz zusammen. Die Bayerische Staats­re­gie­rung un­ter­stützt dabei die für den Kinderschutz zuständigen Kommu­nen und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe im Rah­men freiwilliger Leistungen. Dabei er­greift auch die Bay­erische Poli­zei im Falle des Bekannt­werdens von entsprechenden Strafta­ten bzw. Gefähr­dungs­lagen für Kinder und Jugendliche präventivpolizeiliche Maßnahmen und nimmt die er­forderlichen Er­mittlungen zur Sicherung der Strafverfolgung auf. Weitere In­for­mationen zum Kinderschutz in Bayern können Sie, wie bereits bekannt, der Homepage des Staats­minis­teriums für Familie, Arbeit und Soziales entnehmen (www.stmas.bayern.de/kinderschutz).

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

 

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