Was gedenken Sie den gegen die Institution Kirche irgend wann mal zu unternehmen/ aufzuklären ?
Sehr geehrter Herr H.,
bereits vor ein paar Monaten, fragte ich nach der Sicherheit der Kinder bei uns in Bayern in Katholischen Einrichtungen, in hinblick der Systematischen Kindesmisshandlung der Katholischen Kirche in Kanada. Sie versicherten mir das die Kinder bei uns in Bayern sicher sind und sie keine Ermittlungen für nötig halten, und Kanada iat ja weit weg. Heute bei Spiegel Online zu Lesen " Kinder in zwei Heimen offenbar jahrzehntelang misshandelt
Priester und Ordensschwestern sollen in katholischen Heimen in der Diözese Augsburg über Jahrzehnte hinweg Kinder missbraucht und misshandelt haben."
Was gedenken Sie den gegen die Institution Kirche irgend wann mal zu unternehmen/ aufzuklären ? Sie Vertreten und identifizieren sich mit einer Gruppierung die Institutionell Kinder Misshandelt.
Sehr geehrter Herr Gladitsch,
vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage vom 9. September zur Sicherheit unserer Kinder in katholischen Einrichtungen in Bayern.
Die von Ihnen aus Spiegel Online zitierte Schlagzeile zur jahrzehntelangen Misshandlung von Kindern durch Priester und Ordensschwestern nimmt auf die Veröffentlichung eines mehr als 100 Seiten langen Abschlussberichts der vom damaligen Diözesanadministrator und jetzigen Bischof von Augsburg, Dr. Bertram Meier, im Dezember 2019 ins Leben gerufenen Projektgruppe Bezug. Die unabhängige Aufklärungskommission war mit einer umfassenden und vorbehaltlosen Aufklärung der Fälle körperlicher und sexueller Gewalt betraut, die zwischen 1950 und 2004 in den katholischen Kinderheimen in Reitenbuch und Baschenegg lebenden Kindern und Jugendlichen begangen wurde. Im Rahmen der Aufklärungsarbeit wurden die strafbaren Übergriffe sowie Ermöglichungsgründe der Gewalt – insbesondere die systemischen Gründe – umfassend rekonstruiert und Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen bei der Aufarbeitung des erlittenen Leids abgeleitet. Darüber hinaus hat die Kommission Maßnahmen zur Gewaltprävention ausgearbeitet, um derartige Vorfälle in der kirchlichen Kinder- und Jugendbetreuung künftig vermeiden zu helfen. Sie empfiehlt unter anderem die Schaffung unabhängiger externer Anlaufstellen für von sexueller Gewalt betroffener Kinder, sexualpädagogische Konzepte in allen Kinderheimen sowie eine gezieltere Auswahl und bessere Kontrolle des nichtpädagogischen Personals auch im Hinblick auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen, spricht sie sich zudem für eine Qualitätssicherung in Form einer fachkundigen und unabhängigen Evaluation der Arbeit in den Heimen aus.
Das Bistum Augsburg verfolgt nach meiner Kenntnis im Kampf gegen Missbrauch und Gewaltanwendung schon seit langem eine „Null-Toleranz-Politik“. Die Aufarbeitung der Verbrechen körperlicher und sexualisierter Gewalt ist jedoch – anders als von Ihnen gefordert – jenseits der strafrechtlichen Verfahren, die konsequent aufgenommen werden, sofern die Straftaten zur Anzeige gebracht werden, ein Anfangsverdacht besteht und diese noch nicht verjährt sind, in erster Linie eine Sache der Kirche selbst. Die Zuständigkeit des Staates beschränkt sich seit 1919 lediglich auf die Pflege der Beziehungen zu den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht sowie die Trennung vom Staat und Kirche wurden mit Artikel 140 auch in unserem Grundgesetz fortgeführt. Die Aufgabe des Staates beschränkt sich heute somit in erster Linie auf die Zusammenarbeit mit den vom Staat unabhängigen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und diese Aufgabe fällt wiederum nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, sondern obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Dabei sind die bekannt gewordenen Zeugnisse ohne Frage erschütternd und erfordern zwingend eine umfassende Aufarbeitung. Versagen und Schuld müssen benannt werden. Denn die Verfehlungen haben kaum vorstellbares, nicht wiedergutzumachendes Leid verursacht. Zugleich sind viele der Verbrechen jedoch bereits verjährt, sodass strafrechtliche Ermittlungsverfahren oftmals nicht mehr möglich sind. Sie können aber versichert sein, dass wir alles daransetzen, dass sich derartige Vorfälle nicht mehr wiederholen können. Denn, wie ich Ihnen bereits zu Ihrer Anfrage vom 30. Juni mitgeteilt habe, genießt das Kindeswohl bei uns im Freistaat höchste Priorität. Um die Sicherheit unserer Kinder bestmöglich zu gewährleisten, fügen sich in Bayern vielfältige Angebote und Maßnahmen – von präventiven Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramts – zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zum Kinderschutz zusammen. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt dabei die für den Kinderschutz zuständigen Kommunen und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen freiwilliger Leistungen. Dabei ergreift auch die Bayerische Polizei im Falle des Bekanntwerdens von entsprechenden Straftaten bzw. Gefährdungslagen für Kinder und Jugendliche präventivpolizeiliche Maßnahmen und nimmt die erforderlichen Ermittlungen zur Sicherung der Strafverfolgung auf. Weitere Informationen zum Kinderschutz in Bayern können Sie, wie bereits bekannt, der Homepage des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales entnehmen (www.stmas.bayern.de/kinderschutz).
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL