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Jessica Tatti
BSW
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Frage von Jesi J. •

Was tun Sie damit Pensionäre auch die EPP bekommen? Wenn ein pauschalbesteuerter Minijob ausgeübt wird, wie wird die EPP realisiert oder gibt es keine EPP obwohl versteuerte Einkünfte erzielt werden?

Sehr geehrte Frau Tatti,
BFM FAQ: "Empfänger von Versorgungsbezügen die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine EPP."

Versorungsbezüge sind keine Einkünfte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

Bekannt ist, dass das BFM die Maßnahme beschreibt als: …..denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. ….
a. Was gedenken Sie und Ihre Partei zu tun, dass Pensionäre die zwar keine Fahrkosten haben aber auch durch die Energiepreisentwicklung stark belastet sind, entlastet werden?
b. Wenn ein pauschalbesteuerter Minijob ausgeübt wird, wie wird dann die EPP realisiert oder gibt es keine EPP, es werden doch „versteuerte, wenn auch pauschalversteuerte Einkünfte“ erzielt?
Vielen Dank für Ihre Mühe

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Antwort von
BSW

Liebe Frau. J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Fraktion kritisiert massiv, dass viele Bevölkerungsgruppen – neben Rentnerinnen und Rentnern auch Studierende und arbeitslose Menschen – von der Energiepreispauschale ausgeschlossen sind (siehe etwa hier: Deutscher Bundestag - Steuerentlastung und Energiepreispauschale beschlossen <https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-894170> ). Diese Ungleichbehandlung ist unserer Meinung nach völlig unsinnig und unsozial.

Zu Ihren Fragen:

(a) Meine Fraktion brachte in diesem Jahr schon mehrere Anträge in den Bundestag ein, welche die Lasten durch die Energiepreissteigerungen und die massive Inflation abfedern und für einen sozialen Ausgleich sorgen. Dazu gehört eine ehrliche Berechnung der Regelbedarfe in Hartz IV und Sozialhilfe, eine Entlastung für alle Haushalte in Höhe von 1.000 Euro plus für jedes weitere Mitglied des Haushaltes weitere 400 Euro im Jahr sowie die Verlängerung des 9-Euro-Tickets bis Jahresende. Finanziert werden kann das durch eine Übergewinnsteuer, wie diese auch bereits von vielen anderen europäischen Ländern erhoben wird. Unsere Vorschläge wurden leider von der Ampelkoalition in Bausch und Bogen abgelehnt. Die Schuldenbremse wichtiger als die finanziellen Nöte der Leute bis in die Mitte der Gesellschaft hinein. Eine Schande!

(b) Auch wer ausschließlich einen Minijob ausübt, hat laut Gesetz einen Anspruch auf die EPP in Höhe von 300 Euro. Vom Arbeitgeber wird diese aber nur dann ausbezahlt, wenn die/der Minijobber zuvor dem Arbeitgeber mitteilt, dass dies das erste Dienstverhältnis ist. Denn wenn man z.B. mehrere Minijobs hat, darf die EPP natürlich nur einmal ausbezahlt werden. Falls das aus irgendeinem Grund schiefgeht, kann alternativ über die Einkommenssteuererklärung im kommenden Jahr die EPP ausbezahlt werden. Dann kommt das Geld allerdings erst mit dem Einkommenssteuerbescheid. So finden Sie das auch in den Erläuterungen auf der Seite des Finanzministeriums in Abschnitte II und VI: Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ <https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html>

Liebe Frau J., ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantwortet habe und verbleibe mit herzlichen Grüßen

Ihre Jessica Tatti

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