Eine Zwangsimpfung sowie eine Freiheitsstrafe bei Nichteinhaltung der Impfpflicht wird es nicht geben.
Die Vorgaben des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns gelten in der zivilen Wehrverwaltung auch für Beschäftigte mit militärischen Dienstgraden.
die Waffenlieferungen in die Ukraine halte ich für richtig, um die Ukrainer*innen dabei zu unterstützen, sich gegen den Angriff Putins auf ihr Land zu verteidigen.
Es gelten weiterhin die aktuellen Bestimmungen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie die Einreiseverordnung. Die Ukraine ist jedoch kein Hochrisikogebiet mehr.
Diese Erfahrung war für mich auch der Grund, weshalb ich mich gegen erneute Schulschließungen ausgesprochen habe, denn diese Belastung können wir Familien nicht nochmal zumuten.
. Aus meiner Sicht ist es allerdings unerlässlich, zum Instrument einer allgemeinen Impfpflicht zu greifen, wenn wir die Pandemie langfristig überwinden und die Freiheitseinschränkungen zurücknehmen wollen