
(...) Mit anderen Worten: ohne diese Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission hätten wir zwar niedrigere Grenzwerte für Cäsium 134 und Cäsium 137, dafür aber keine EU-weiten Einfuhrkontrollen, Dokumentationspflichten und stichprobenartige Laboranalysen japanischer Produkte. (...) Die Maßnahme war daher vom Grundsatz her gut, weil sie EU-weit Kontrollen an den Außengrenzen der Union ermöglicht, aber in der konkreten Ausführung ist sie mangelhaft! (...)