Frage an Jerzy Montag von Michael G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Montag.
1. Sie waren/sind im Visa-Untersuchungsausschuß. Meine Frage ist, gibt es diesen Ausschuß noch?
2. Wikipedia schreibt dazu:
"Am 2. Juni 2005 beendete die Rot-Grüne Mehrheit im Ausschuss die Beweisaufnahme, mit dem Hinweis auf Zeitmangel aus Verfahrensgründen. Gemäß § 33 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz muss der Ausschuss einen Sachstandsbericht erarbeiten, wenn absehbar ist, er seinen Untersuchungsauftrag nicht vor Ende der Wahlperiode erledigen kann. Wegen der geplanten vorgezogenen Wahl des Bundestages sei dies der Fall.
CDU/CSU und FDP kündigten an, wegen des Abbruchs der Beweisaufnahme das Bundesverfassungsgericht anzurufen, da sie sich in ihren Minderheitenrechten verletzt sehen – § 17 Abs. 2 PUAG. Danach bestimmt das Minderheits-Quorum von einem Viertel der Ausschussmitglieder den Gang der Beweisaufnahme. Mit der Einstellung sollten v. a. die geplanten Anhörungen von Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier und Innenminister Otto Schily nicht stattfinden, was von der Ausschuss-Minderheit als politisch motiviertes Ziel dieses Endes der Beweiserhebung bezeichnet wird. Sollte es nicht zu Neuwahlen kommen, müsse die Beweisaufnahme wieder aufgenommen werden.
Mit Beschluss vom 15. Juni 2005 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Haltung der Ausschuss-Minderheit und traf die vorläufige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG, dass die Beweisaufnahme fortzusetzen sei, solange keine Anordnung des Bundespräsidenten über die Auflösung des Parlaments und die Bestimmung von Neuwahlen ergangen ist."
Meine Frage dazu: Was kam jetzt eigentlich bei diesem Ausschuß heraus? Welches Ergebnis wurde erzielt?
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Michael Georgi
Sehr geehrter Herr Georgi,
Danke für Ihre interessante Frage die ich gerne beantworten möchte.
Die CDU/CSU hat 2004 lange Zeit nach einem Thema gesucht das ihr vermeintlich Munition für den Wahlkampf 2006 hätte liefern sollen und ich habe damals ganz explizit gesagt, dass die beiden Schwesterparteien nur an einer Skandalisierung interessiert sind.
Während dem Untersuchungsausschuss haben sich die Vorwürfe nicht bestätigt das die rot-grüne Bundesregierung rechtswidrig gehandelt hätte. Der Volmer-Erlass war nach unserer Auffassung rechtlich einwandfrei.
Detail- Information darüber können Sie sich gern unter www.bundestag.de/dasparlament/2005/37/titelseite/002.html ansehen.
Mit den besten Grüßen,
Jerzy Montag, MdB