Frage von Marco C. • 19.09.2008
Frage an Jerzy Montag von Marco C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Montag,
zu Ihrer Antwort vom 19.09.2008 zum Thema Bundesflagge habe ich eine Anmerkung.
Für mich ist der Tatbestand des § 90 Strafgesetzbuch erfüllt!
Es daher als "Dabei bleibt es natürlich , dass unflätige und herabsetzende Handlungen untragbar sind." zu bezeichnen zeugt leider nicht von Nationalbewußtsein.
Tiefgreifende Konsequenzen wären angebracht!
Sind mit weiteren Konsequenzen oder mit weiteren Entgleisungen zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Marco Chalupka
Antwort von Jerzy Montag Bündnis 90/Die Grünen • 26.09.2008
Sehr geehrter Herr Chalupka,
über Strafrechtliche Maßnahmen entscheiden in einem Rechtsstaat nur die
Staatsanwaltschaft und nicht Abgeordnete des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag