Frage an Jerzy Montag von monika h. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Montag,
vielen Dank für die teilweise
Beantwortung meiner Frage. Ich bitte Sie jedoch, mir in Ihrer Eigenschaft als Jurist auch darauf zu antworten, ob es nicht ein Ausdruck von Verfassungsfeindlichkeit der Regierungs-Koalition ist, wenn diese sich der Verwirklichung des Grundgesetzes Artikel 20 Absatz 2 verweigert???
Welche Möglichkeit hat eigentlich "das Volk", die Verwirklichung der Grundrechte zu fordern, wenn dies offensichtlich über den parlamentarischen Weg nicht möglich ist?
Besteht eigentlich die Möglichkeit eines Volksbegehrens zur Einführung des Volksbegehrens auf Bundesebene? Wenn ja, wie wäre die juristisch korrekte Vorgehensweise?
Es handelt sich um insgesamt 3 Fragen und ich bitte Sie um vollständige Beantwortung. Vielen Dank!
MIt freundlichen Grüßen
Monika Herz