Frage an Jerzy Montag von Dirk M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herrr Montag,
Nach Angaben des SPIEGEL bezeichnen Sie den Kandidaten fuer das Bundesverfassungsgericht, Herrn Prof. Dreier, als "gute Wahl" und "würdigen Repräsentanten des Gerichts".
Wie vereinbaren Sie diese Wertung mit Prof.Dreiers Relativierung des grundgesetzlich verbuergten Folterverbots und des von ihm benutzten Begriffs der "Rettungsfolter"?
mit freundlichen Gruessen
Dirk Moebius
Sehr geehrter Herr Moebius,
ich habe gegenüber dem Spiegel zuallererst darauf hingewiesen, dass in Deutschland alle Staatsgewalt aus völkerrechtlicher Bindung, der eigenen Geschichte und dem Verfassungsverständnis an die Ächtung der Folter gebunden ist und Art. 1 GG ein unabwägbares Folterverbot beinhaltet. Die inzwischen vielfach veröffentlichte und diskutierte Kommentarstelle von Dreier habe ich als nach meinem Verfassungsverständnis falsch oder zumindest missverständlich kritisiert. Folter ist unter absolut keinen Umständen gerechtfertigt, die Menschenwürde ist unantastbar und uneingeschränkt gültig.
Angesprochen auf die Person Dreier habe ich allerdings auch gesagt, dass ich es nicht richtig finde, einen so renommierten Wissenschaftler, sein bisheriges Werk und seine mögliche Wahl zum Bundesverfassungsgericht lediglich nach dieser einen Kommentierungsstelle zu bewerten. Insgesamt halte ich Herrn Prof. Dreier für „eine gute Wahl“. Schließlich habe ich meiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass Prof. Dreier in der Frage des Folterverbots zu einer klaren und unmissverständlichen Position zurückfindet. Hinsichtlich des absoluten Folterverbots in der Bundesrepublik darf es selbstverständlich keine Relativierung geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Jerzy Montag MdB