Frage an Jerzy Montag von Barbara U. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Montag
Halten Sie eine derartige Methode wirklich für ein jungendtypisches Fehlverhalten für angemessen?
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Mai 2007.
Auf der von Ihnen verlinkten Homepage wirbt ein privates Unternehmen damit, Haus- und Grundstückseigentümer mithilfe des Einsatzes von Hunden vor Graffiti zu schützen.
In der letzten Legislaturperiode habe ich - und ich gehe davon aus, dass dies der Grund ist, warum Sie Ihre Anfrage an mich richten - für die grüne Fraktion die Änderung in der Strafnorm § 303 StGB (Sachbeschädigung) im Hinblick auf Graffiti mit unserem damaligen Koalitionspartner verhandelt.
Zum Hintergrund der damaligen Gesetzesänderung: Viele private Eigentümer von Gebäuden in Großstädten, aber auch öffentliche Eigentümer von Verkehrsmitteln, waren und sind von unerwünschtem Graffiti betroffen; sie müssen oft sehr kostspielige Verfahren bemühen, um die Veränderungen wieder zu beseitigen und bleiben nicht selten auf diesen Kosten sitzen, weil die Verursacher unbekannt oder nicht zahlungsfähig sind.
Mit der verabschiedeten Änderung in § 303 StGB war im Vergleich zur vorherigen Rechtslage indes keine Strafverschärfung in bezug auf das Graffiti-Sprayen verbunden, die Änderung diente vielmehr der Beweiserleichterung vorliegender Sachbeschädigungen. Nach wie vor gilt: wird mit dem Sprayen in die Substanz einer Sache eingegriffen (oder lässt sich die Farbe nur durch Substanzeingriffe beseitigen) lag und liegt eine Sachbeschädigung vor, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden kann und damit dem Bereich der "leichten Kriminalität" zuzuordnen ist.
Vor diesem Hintergrund habe ich - in Bezug auf die Verfolgung dieses Delikts - auch immer die strikte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Strafverfolgung eingefordert. Wie notwendig die Rückkehr zur Versachlichung der Debatte war, zeigte der tragische Fall des in Berlin bei der Verfolgung eines Graffiti-Delikts durch die Polizei zu Tode gekommenen, völlig unbeteiligten Motorradfahrers.
Die Eigentümer von Grundstücken sollten Ihren Beitrag dazu beitragen, diese Sachlichkeit beim Schutz vor Graffiti-Sprayen zu wahren. Vor diesem Hintergrund empfinde ich ein ungutes Gefühl zu sehen, dass Eigentümer mit abgerichteten Hunden Jagd auf Sprayer machen, wenngleich ich mir natürlich bewusst bin, dass Privatpersonen nicht im gleichen Maße gesetzlich und verfassungsrechtlich gebunden sind wie die Strafverfolgungsbehörden.
Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag