Frage von Andreas K. • 27.01.2007
Frage an Jerzy Montag von Andreas K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Hr. Montag,
im Newsticker von Heise Verlag vom 27.01.07 ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/84363 ) mußte ich lesen, daß es grundsätzlich zulässig ist, das Bundestagabgeordnete nachrichtendienstlich überwacht werden können. Soll heißen, daß also die Exekutive die Legislative ohne ihr Wissen "verwanzen", telefonisch abhören bzw. beschatten kann.
Ich hätte dazu gerne gewußt, ob dieses, Ihrer Meinung nach, zu einer demokratischen Grundordnung gehört?
Denn ich befürchte persönlich, daß dieses ein weiterer Baustein ist, um in ein Überwachungstaat unbekannten Ausmaßes zu gleiten. Wobei wir als Bürger noch "fröhlich" dieses über die Steuern bezahlen.
mfg
A.Karasch
Antwort ausstehend von Jerzy Montag Bündnis 90/Die Grünen