Frage an Jerzy Montag von Günther F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Montag,
gem. den Beiträgen www.fr-online.de/politik/wahlrecht-berlin-erwaegt-die-drei-prozent-huerde,1472596,22821636.html und www.berliner-zeitung.de/politik/wahlrecht-berlin-erwaegt-die-drei-prozent-huerde,10808018,22821636.html vom 21.05.2013 werden Sie
mit der Frage "Wer ist denn der Souverän in Deutschland“, fragt trotzig Jerzy Montag.
„Das Verfassungsgericht oder wir, der Deutsche Bundestag?" zitiert -
bitte erläutern Sie Fragestellung und Antwort vor dem Hintergrund des Art. 20 (2) GG.
Vielen Dank.
mfg
Günther Fiedler
Sehr geehrter Herr Fiedler,
ich möchte mich für ihre- etwas süffisante- Frage vom 21. Mai 2013 trotzdem bedanken.
Selbstverständlich geht, wie Art. 20 Abs. 2 GG normiert, alle Gewalt vom Volke aus. Nur, wo geht sie hin?
In der Sache aber muss sein: Der Bundestag- und nicht etwa das Bundesverfassungsgericht- ist das durch demokratische Wahlen legitimierte Organ, durch welches das Volk seinen Willen in Gesetzen verwirklicht. Dabei ist der Bundestag an die verfassungsmäßige Ordnung und die Gerichte sind an Gesetz und Recht gebunden, Art. 20 Abs. 3 GG.
Dies bedeutet, dass politische Entscheidungen- und um eine solche handelt es sich bei der Frage der Einführung einer 3% Hürde bei Europawahlen- durch den Bundestag, und nicht etwa das Bundesverfassungsgericht, getroffen werden.
mit freundlichem Gruß
Jerzy Montag