Frage an Jerzy Montag von Andreas M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Montag,
am 01.03.2013 veröffentlichte die BT-Fraktion ihrer Partei den Entwurf ihres Wahlprogramms für die BT-Wahl.
Darin heißt es unter Anderem:
Seite 4, Zeile 43: "Lobbyismus und Klientel-Interessen werden wir entschieden entgegentreten und in die Schranken weisen."
Dies wirft bei mir die Frage auf, ob B90/die Grünen damit auch die eigenen Lobbyisten und Klientel Interessen meint. Denn immerhin gab und gibt es eine Reihe Unternehmen, die Insbesondere an der grünen Umwelt- und Energiepolitik partizipieren und wirtschaftliche Nutznieser sind.
Weiter heißt es:
Seite 128, Zeile 59: "Den Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab. Tatsächliche Sicherheitslücken wollen wir konsequent schließen, zum Beispiel durch ein schärferes Waffenrecht. Einsatzbereite, funktionsfähige scharfe Schusswaffen wollen wir nur noch in zwingenden Ausnahmefällen in privaten Haushalten zulassen."
Mir erschließt sich der Zusammenhang zwischen einem möglichen (ZItat) "Einsatz der Bundeswehr im Inneren" und dem Vorhaben (Sinnzitat) "Sicherheitslücken im Waffenrecht konsequent zu schließen um einsatzbereite, funtionsfähige scharfe Schusswaffen aus Privathaushalten zu entfernen" nicht.
Wie muss ich den Umstand werten, dass im Wahlprogramm ihrer Partei der Einsatz der BW in Inneren und legaler privater Schusswaffenbesitz in einem Atemzug benannt werden?
Darf ich diesem Umstand entnehmen, dass B90/die Grünen den Legalwaffenbesitz in Deutschland als Bedrohung der inneren Sicherheit sehen?
Stehe ich aus Sicht ihrer Partei, dem sachlichen Inhalt obiger Aussage folgend, als Legalwaffenbesitzer also unter dem generalisierenden Verdacht, Staatsfeind und/oder Terrorist zu sein?
Denn immerhin sehen die Gedankenmodelle der Bundesregierung bezüglich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren vor, diese nicht nur im Katastrophenfall, sondern auch zur Bekämpfung von Terrorismus und zur Niederschlagung von Aufständen einzusetzen.
Mit fragenden Grüßen,
Andreas Milde
Sehr geehrter Herr Milde,
ich möchte mich für Ihre Fragen vom 07.03.2013 zum Entwurf unseres Bundestagswahlprogramms bedanken.
Selbstverständlich profitieren Unternehmen, welche die Zeichen der Zeit erkannt haben und in umweltschonende zukunftsträchtige Technologien investieren von unserer Politik. Diese-natürlich gewollte- Konsequenz unserer Politik als bloße Klientelpflege zu bezeichnen erscheint mir allerdings sehr kurz gegriffen.
Wir Grüne waren von Anfang an der Überzeugung, dass umweltfreundliche Politik und die Förderung der Wirtschaft kein Widerspruch sind. Klima- und Wirtschaftskrise lassen sich gemeinsam lösen: Maßnahmen gegen den Klimawandel schaffen neue Märkte, zum Beispiel für Technologien zur klimafreundlichen Energieerzeugung und für CO2-effizientere Waren und Dienstleistungen.
Von unserer Politik der ökologischen Innovation profitieren aber nicht nur Umweltbranchen wie erneuerbare Energien, Wasser- oder Kreislaufwirtschaft. Auch klassische Industrien wie der Automobilbau (3-Liter-Autos, Elektromobilität), Chemie (Dämmstoffe, Biokunststoffe), Stahl (Windräder) und Maschinenbau- Branchen also, welche wohl nicht dem klassischen Bild unsere Klientel entsprechen- profitieren von unserer Politik.
Weiterhin wollen wir Handwerk und Bauwirtschaft (energetische Gebäudesanierung, EE) auf zukunftsfeste Produkte und Arbeitsplätze ausrichten.
Sie sehen also: man kann durchaus wirtschaftsfreundliche Politik machen, ohne dass diese gleich im Geruch der Klientelpolitik steht.
Im zweiten Teil stellten Sie die Frage, ob wir Grünen Sie als Legalwaffenbesitzer unter einen generalisierenden Verdacht stellten, Staatsfeind und/ oder Terrorist zu sein.
Um es ganz einfach zu machen: Nein, ganz selbstverständlich ist das nicht der Fall. Im von Ihnen angesprochenen und monierten Absatz unseres Wahlprogrammentwurfes ging es allgemein um Kriminalitätsbekämpfung. Ich möchte Sie hier auf den Wortlaut der entsprechenden Passage verweisen: Kriminalitätsbekämpfung ist Sache der Polizei, nicht des Militärs.
Wir Grüne glauben nicht daran, dass ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren die Sicherheit tatsächlich erhöhen würde.
Wir sind der Überzeugung dass der massenhafte- auch legale- Privatbesitz von Schusswaffen in Deutschland ein Gefahrenherd ist.
Wir stellen dabei die legalen Besitzer von Schusswaffen, etwa Sportschützen oder Jäger, keinesfalls unter Generalverdacht, in irgendeiner Form kriminell zu sein oder auch nur sorgfaltswidrig zu handeln. Wir wollen vernünftige Sicherheitsregeln um den Missbrauch dieser Waffen zu verhindern.
Denn dass die große und letztlich nicht zu kontrollierende Menge von Schusswaffen in Privatbesitz ein Sicherheitsrisiko darstellt, hat nicht zuletzt der Amoklauf von Winnenden gezeigt und kann meines Erachtens auch nicht ernsthaft in Frage gestellt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag