Frage an Jerzy Montag von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert
Im Bundestag hat die CDU/ FDP gegen eine Verschärfung der Offenlegung von Nebeneinkünften gestimmt.
Es wird meist von CDU/ FDP damit begründet, dass bspw. von einer Neuregelung auch Miteigentümer eines Betriebes betroffen sein könnten.
Ihr Kollege MdB Spahn (CDU) war an einer Lobbyfirma bis zu 25 % beteiligt, die nach der jetztigen Regelung vor dem Bundestagspräsidenten nicht Transparent gemacht werden musste.
Unter der Lobbyfirma Politas wird auf deren Internetseite u.a. diese Leistung angeboten:
Public-Affairs-Consulting kann kurzfristige Ziele – etwa die Beeinflussung eines bestimmten Gesetz- gebungsverfahrens – haben oder Teil einer langfristigen Strategie sein.
Wir identifizieren mit Ihnen politische Ziele und prüfen, ob Public-Affairs-Consulting für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation sinnvoll sein kann.
Oder: Mit einem politischen Monitoring helfen wir Ihnen, relevante Gesetzgebungsverfahren zu identifizieren, noch bevor sie ins Parlament kommen. (Quelle: Internetseite Politas)
Ein Abgeordneter der an einer solchen Firma zu 25 % beteiligt ist, soll keine Interessenskonflikte haben? Eine weitere Frage:
Warum lehnt der Bundestag immer noch die Ratifizierung des Antikorruptionsgesetz ab?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus
J.V.
Sehr geehrter Herr Vans,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich schon lange für eine transparente Regelung der Anzeige- und Veröffentlichungspflichten von Nebeneinkünften ein. Die bisherige Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten umfasst drei Stufen. Die Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und die Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Grundsätzlich fordern wir die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten auf Euro und Cent, wenigstens aber ein detailgenaueres Stufenmodell bei der Veröffentlichungspflicht, damit auch höhere Nebeneinkünfte sichtbar werden. Selbstverständlich müssen diese Regeln für alle Abgeordneten gleichermaßen gelten.
Das von Ihnen angesprochene Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption kann nur ratifiziert werden, wenn die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch (§ 108e StGB) ausgeweitet werden. Dazu haben die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht (17/5933), der leider von den Regierungsparteien CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde.
Weitere Initiativen der Grünen die sich mit dem Thema Transparenz beschäftigen, finden sie unter: http://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/gruene-transparenz-initiative-im-bundestag_ID_4385680.html
Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag