Frage an Jerzy Montag von Ursula S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Montag,
mir geht es nicht um eine Frage, sondern um eine Bitte, die ich in Ihren Händen zielführend finde, weil es um ein Rechtsproblem geht.
Kann man über die Partei einen Antrag zur Überprüfung der Kompetenzen von Richtern stellen?
Folgender Hintergrund:
Die Reinigung Penzberg, Zweigstelle Tutzing, hat ein sehr teures Jackett, welches ich dort reinigen lassen wollte verloren. Ich glaube ja, dass die Damen selbst Geschmack daran gefunden haben und es dort gestohlen wurde. Wie soll sonst ein Jackett verloren gehen?
Ich habe gegen die Reinigung auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes geklagt und das Amtsgericht Weilheim hat der Begründung der Beklagten zugestimmt: Zeitwert rund 70 € (das Jackett würde heute nach eigenen Recherchen ca 800 € kosten).
Ich habe nun einen Schaden von 700 € + 200 € Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, obwohl ich selbst der geschädigte bin. Wie kann ein Richter so eine Entscheidung treffen, ohne dass es ihn den Job kostet? Wenn sich das herumspricht, machen alle eine Reinigung auf und bedienen sich an den abgegebenen Kleidungsstücken nach eigenem Ermessen.
Kann man über die Partei nicht das Gericht überprüfen lassen? (ich bin selbst Mitglied der Grünen und Beisitzende im Vorstand von Tutzing). Bitte nicht falsch verstehen. Es geht mir nicht nur um den eigenen kleinen Fall, sondern um das Prinzip des Rechtsstaates.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Streng
Liebe Ursula Streng,
vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de. Sie möchten wissen, ob es einer Partei möglich ist, die Kompetenz von Richtern zu überprüfen.
Ein grundlegendes Prinzip unserer Demokratie ist die sogenannte Gewaltenteilung. Danach sind die drei Gewalten (gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt) voneinander – größtenteils - unabhängig. Diese Entscheidung des Grundgesetzes soll die Macht der einzelnen Gewalten begrenzen und so eine zu große Machtfülle in einer „Hand“ verhindern. Jede Gewalt hat einen Aufgabenbereich der ohne Einflussnahme der anderen Gewalten ausgeübt wird. Richter sollen nur nach dem Gesetz urteilen und nicht durch Druck von außen zu Entscheidungen bewegt werden. Sie sind daher gem. Artikel 97 Grundgesetz unabhängig.
Deswegen kann eine Partei ein Gericht oder eine gerichtliche Entscheidung nicht überprüfen. Eine gerichtliche Entscheidung kann im Grundsatz nur im Rahmen des Rechtszugs kontrolliert werden, d.h. durch die nächsthöhere gerichtliche Instanz. Ein Einfluss von außen, beispielsweise seitens der Parteien, ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag