Frage an Jerzy Montag von Maximilian M. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Montag,
mit Antrag 16/5988 bzw Beschlussempfehlung 16/9093 "Denkmalschutz in Bayern - Einführung eines Schatzregals" soll die Einführung des Schatzregals wie in manch anderen Bundesländern bereits bestehend, auch in Bayern eingeführt werden.
Von der Tatsache ausgehend das bisher oftmals Schatzfunde aus andern Bundesländern in Bayern gemeldet wurde, eben weil hier kein Schatzregal herrscht, ist davon aus zu gehen das zukünftig sowohl diese Funde als auch Funde aus Bayern nicht mehr gemeldet und dem BLfD zr Auswertung zugeführt werden.
Zudem wird sich auf Grund dieser Enteignungspraxis auch kein Bauherr oder Grundbesitzer mehr genötigt fühlen solche Funde an die Ämter zu melden. Das Resultat wird sein das auch in Bayern deutlich mehr Funde nicht mehr der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung stehen.
Wie stehen sie und Ihre Partei zu dem Thema der faktischen Enteignung durch das Schatzregal und dem drohenden Verlust an Kulturgut für Öffentlichkeit und Wissenschaft ?
Mit freundlichen Grüßen
M. Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
da der Denkmalschutz Ländersache ist, habe ich mich bei unserer Landtagsfraktion informiert, welche Position die GRÜNEN in Bayern zu diesem Thema haben.
Erlauben Sie mir vorweg eine Bemerkung zur finanziellen Ausstattung des Denkmalschutzes in Bayern: Die Mittel für den Denkmalschutz im Bayerischen Landeshaushalt müssen dringend aufgestockt werden, damit den Erfordernissen der Denkmalpflegen in Bayern nachgekommen werden kann.
Das Denkmalschutzgesetz sollte darüber hinaus dahingehend geändert werden, dass dem Landesdenkmalrat und dem Landesamt für Denkmalschutz im Bezug auf Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden ein Vetorecht eingeräumt wird. Nach derzeitiger gesetzlicher Lage fehlen sowohl dem Landesdenkmalrat als auch dem Landesamt Instrumente, wenn es um (Fehl-)Entscheidungen geht, die die unteren Denkmalschutzbehörden bereits getroffen haben. Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden - wie bspw. der Abbruch eines Gebäudes - kann das Landesamt bzw. der Landesdenkmalrat auch bei noch so guten Gegenargumenten nichts entgegensetzen. Das wollen die GRÜNEN im Landtag ändern.
Nun zum Thema "Schatzregal": Wir tendieren zur Einführung eines "kleinen" oder eingeschränkten Schatzregals in Bayern. Mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es Schatzregale (in unterschiedlicher Ausprägung) mittlerweile in allen anderen Bundesländern. Das Problem unterschiedlicher landesrechtlicher Regelungen ist, dass dadurch der Fundtourismus befördert wird. Daher treten wir für eine landesrechtliche Harmonisierung ein.
Darüber hinaus sprechen aus unserer Sicht einige weitere Argumente für die Einführung eines eingeschränkten Schatzregals. Es ist aus GRÜNER Position nicht ersichtlich, wieso gerade auch vom Fund für die Wissenschaft wertvolle Kulturgüter allein der- oder diejenige profitieren soll, der/die zufällig EigentümerIn des Grundstücks ist. Parallel zu den Regelungen in anderen Bundesländern wollen wir das Schatzregal jedoch auf folgende Fundarten beschränken:
- auf Funde anlässlich staatlicher Nachforschungen,
- auf Funde aus Grabungsschutzgebieten,
- aus nicht genehmigten Grabungen,
- auf Funde mit großem wissenschaftlichem Wert.
Gleichzeitig wollen wir dem illegalen Handel entgegenwirken. Wir fordern deshalb insbesondere auch Anreize dafür, dass FinderInnen archäologischer Funde diese dem Staat bekannt machen. Dazu zählt ein angemessener Finderlohn, aber auch eine staatliche Ausgleichszahlung für die jeweiligen GrundstückseigentümerInnen. Um den illegalen Handel zu erschweren, fordern wir eine Genehmigungspflicht für SondengängerInnen und eine Sensibilisierung der Polizei für das Problem professioneller "Raubgräberei".
Eine weitere GRÜNE Forderung ist, dass die entsprechenden Schatzfunde regional ausgestellt werden und nicht an die zentrale archäologische Sammlung gehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag