Frage an Jerzy Montag von Brigitte K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Montag,
wie Sie vermutlich wissen gibt es in Deutschland sogenannte Psychisch Kranken Sondergesetze welche psychiatrische Zwangsmassnahmen an Schwerbehinderten regeln. Den Richtlinien für die Gesetzgebungspraxis folgend sind an diesen Gesetzen auch die unterschiedlichen Grundrechte aufgeführt welche mit Gesetzeskraft eingeschränkt werden, wie zB. das Recht auf Freizügigkeit oder körperliche Unversehrtheit.
In der Praxis jedoch werden in Deutschland, verstärkt in den letzten Jahren, Substanzen gegen den Willen der Patienten verabreicht welche die Lebenserwartung der Schwerbehinderten häufig um 10 oder manchmal auch mehr Jahre aufgrund von Begleiterkrankungen verringern, und teilweise im Ländern mit umfassenderen Verbraucherschutzrechten schon zu Milliardenstrafen verurteilt worden sind.
Beispiel (von der Moderation angefordert): http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/28/0,1872,7008412,00.html?dr=1
Meine Frage zum Thema Justiz/Gesetzgebung ist nun die folgende: Wird durch eine Verringerung der Lebenserwartung um 10-20 Jahre nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit tangiert, oder ist das bereits ein Eingriff in das in den Gesetzen angeblich nicht eingeschränkte Recht auf Leben ?
Wenn ja, wieso haben diese Sondergesetze vor deutschen Gerichten überhaupt noch bestand ?
mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Frau Krallhuber,
vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de.
Ich kann die Unzufriedenheit mit dem geltenden Recht und dessen Anwendung nachvollziehen. Es ist z.B. unverständlich, warum es in manchen Bundesländern und Kommunen weitaus mehr Zwangseinweisungen gibt, als in anderen. Bündnis 90/Die Grünen setzt sich daher für konkrete Gesetzesänderungen im Bereich des Betreuungsrechts, der PsychGKe oder im BGB ein. Allerdings liegen die von Ihnen beklagten PsychKGe in Länderkompetenz, so dass eine Änderung durch die Bundestagsfraktion nicht möglich ist.
Ich meine, dass zur Zeit eine übermäßige Medikalisierung pshychisch Erkrankter zuungunsten anderer therapeutischer Möglichkeiten stattfindet. Dem wollen wir durch Änderungen der Aus- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten entgegenwirken.
Ob durch eine falsche Medikalisierung ein unzulässiger Eingriff in Leben oder Körper vorliegen, muss im Einzelfall durch Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt werden.
Die Entscheidung darüber, ob die PsychKGe vor Gerichten weiterhin Bestand haben, können nur die Landesverfassungsgericht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Montag