Frage an Jenspeter Rosenfeldt von Michael F. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Jenspeter Rosenfeldt und PUA,
mir wurde innerhalb kurzer Zeit dreimal der Wagen gestohlen. Mit Folgeschäden und Totalschaden ca. 8000,- DM.
Es war zu dem Zeitpunkt als Crash Kid Denis und Freunde ihr Unwesen trieben.
Die damalige Sondereinsatzgruppe "Denis", der Leiter Hr. S..... rief mich mehrfach an.
Alle drei Diebstähle sind für die Polizei aufgeklärt da geständige Täter, es waren schwererziehbare Jugendliche aus der Feuerbergstrasse und betreutem Wohnen in der Nähe. Es war zu dem Zeitpunkt als die Behörden die Finanzierung drastisch gesenkt haben.
Wie ich aus anderen Quellen hörte, kam z.B. ein Betreuer nur einmal die Woche in eine Jugendwohnung für 1 Std.
Nun, das für andere und mich erstaunliche. Nach einem Jahr bekam ich von der Staatsanwaltschaft Lüneburg ein Schreiben in dem es hieß das alle Verfahren eingestellt weil die Täter nicht gefunden wurden. Alle drei Verfahren!
Wütend rief ich bei der Autoversicherung an. Dort bekam ich innofiziell folgenden Hinweis: Da die Jugendlichen unter staatlicher Fürsorge sind werden alle Schäden und Haftungsansprüche abgewiegelt. Es ging damals um Millionenschäden.
Die Diebstähle fanden nach 21 Uhr statt.
Somit ist die Aufsichtspflicht verletzt und ich hätte meine Forderungen an die Hansestadt stellen können.
Ich bin sehr enttäuscht das für die Statistik viel gemacht wird. Aus meiner Sicht eine klare Rechtsbeugung oder vereitelung einer Straftat.
Die Jugendlichen wurden in die Karibik gesschickt und ich durfte zahlen. Hr. Dabelstein hatte dieses Glück nicht.
Ohne Täter kein Urteil und keine Haftung. Ist die Handhabung immer noch so?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Franz
Sehr geehrter Herr Franz,
haben Sie Dank für Ihre Mail vom 7. Juli. Gerne antworte ich auf Ihre Fragen, soweit es mir als Nicht-Jurist möglich ist.
Unser Staat verfügt aus gutem Grund über eine Gewaltenteilung, die die Gerichte frei von der Einflussnahme von Verwaltung und Regierung und natürlich auch vom Parlament hält. Das ist einer der Grundfesten unserer Verfassung. Die Richter achten mit großem Selbstbewusstsein auf ihre richterliche Unabhängigkeit. Dem unter vorgehaltener Hand geäußerten Verdacht des Autoversicherers, Gerichte verhinderten Verurteilungen, um den Staat von Haftungsansprüchen frei zuhalten, halte ich für ehrenrührig und unglaubwürdig. Aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung getroffen hat, kann ich nicht beurteilen.
Verstehen kann ich gleichwohl, dass Sie wütend darüber sind, dass Ihnen niemand den entstandenen Schaden ersetzt: weder die Jugendlichen, noch ihre Eltern oder aber die Stadt bzw. der Jugendhilfeträger bei denen die angezeigten Jugendlichen betreut wurden. Selbstverständlich muss hier den Geschädigten Gerechtigkeit widerfahren.
Bitte sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen keine juristischen Ratschläge geben kann oder auch nur geben darf und insofern kann ich Ihre Frage am Ende Ihres Schreibens nicht beantworten. Die Opferhilfe Organisation der Weiße Ring kann hier sicher weiterhelfen. Ich kann Ihnen aber versprechen, dass wir das Thema Haftungsansprüche für Kinder und Jugendliche in öffentlicher Erziehung im Parlament ansprechen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jenspeter Rosenfeldt