Was halten sie von dem Vorschlag wie man die Zuverdienstregelungen deutlich gerechter gestalten könnte?
Sehr geehrter Herrn Teutrine, ich habe den Eindruck,viele Menschen die im Bürgergeld sitzen wollen arbeiten aber wenn sie sich entscheiden einen 520 Euro Job zu machen, dann dürfen sie gerade mal 180 Euro behalten.
beim 520 Euro Job ist gesetzlich nicht festgelegt wie viele Stunden man denn dafür arbeiten soll pro Monat, denn da gibt es ja eine Stundenzeitspanne von 40-80 Stunden pro Monat, wo man dann je nach Stundenanzahl einen viel zu niedrigen Stundenlohn bekommt und dazu auch noch nur 180 Euro behalten darf, der Rest wird abgezogen.
Bei 80 Std p.m sind das (ich gehe von der Summe aus die ein BG Empfänger behalten darf) 2,25 Euro p.Std und bei 40 Std sind das 4,50 Euro.
Mein Vorschläg wäre das man zum einen Festlegt das auch ein 520 Euro mit dem MINDESTlohn bezahlt werden muss und das die Freigrenze auf 200 Euro angehoben wird so das man dann insgesamt 380 von den 520 Euro behalten darf, oder man führt eine pauschale Summe ein die man im Jahr verdienen darf ohne Anrechnung.
Sehr geehrter Herr S.,
mit dem Bürgergeld wurden die Hinzuverdienstgrenzen bereits in einem ersten Schritt überarbeitet. Eine entscheidende Neuerung ist, dass Schülerinnen und Schüler das Geld aus einem Minijob vollständig behalten dürfen und dieses nicht auf die Leistungen ihrer Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird. Das setzt ein wichtiges Signal, dass Arbeit sich lohnt. Auch Auszubildende dürfen mehr von Ihren selbst verdienten Geld behalten. In Hartz IV blieben bei 800 Euro Ausbildungsvergütung lediglich 240 Euro; nun sind es mehr als 600 Euro. Damit wird Leistung fairer belohnt und eine Brücke in den Arbeitsmarkt gebaut.
Ziel des Bürgergeldes ist es, Menschen wieder in eine Arbeit zu vermitteln, mit der sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Ein Minijob mit einem monatlichen Einkommen von 520 Euro zählt grundsätzlich nicht dazu. Im Übrigen erhalten auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) den Mindestlohn, sodass sie maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten.
Das System der Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld ist daher darauf ausgelegt, dass immer ein Anreiz zu mehr Arbeit besteht. So werden nach einem Freibetrag von 100 Euro bis zur Minijobgrenze 80 Prozent des Einkommens auf das Bürgergeld angerechnet, bis zu 1000 Euro Einkommen aber nur 70 Prozent. Darüber hinaus sind 10 Prozent des Einkommens anrechnungsfrei. Bei einem Minijob kann man so ca. 35 Prozent seines Einkommens zusätzlich zum Bürgergeld behalten.
Für eine generelle Überarbeitung der Hinzuverdienstgrenzen im Sozialrecht wurde außerdem eine Kommission zur Evaluierung der bestehenden Regelungen einberufen. Sobald die Evaluierungsergebnisse vorliegen, wird die Koalition die Hinzuverdienstgrenzen noch einmal überarbeiten. Aber um dies auch klar zu sagen: Der Anreiz sollte nicht sein Bürgergeld plus Minijob, sondern sich Stück für Stück aus der sozialen Bedürftigkeit in Richtung Teilzeit und Vollzeit zu befreien.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Teutrine