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Jens-Peter Nettekoven
CDU
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Frage von Waldemar S. •

Frage an Jens-Peter Nettekoven von Waldemar S. bezüglich Energie

EEG-Novelle
Sehr geehrter Herr Nettekoven
Was werden Sie dafür tun, zu verhindern, dass uns die damals beim Kauf der Photovoltaikanlage mit eingeplanter Altersversorgung (durch geringere Stromkosten), auch nach der Förderung, ohne zusätzlichen Investitionsaufwand (wir sind 80 Jahre alt) verloren geht?
Warum will man nach Auslauf der Förderung, den weiterhin produzierten Strom (Lebensdauer der Module 25 – 30 Jahre), bei Stilllegung einfach verpuffen zu lassen, anstatt die alte Regelung der physikalischen Verrechnung, von selbst erzeugtem und verbrauchtem Strom, mittels rückwärtslaufenden Zählers, wieder zu aktivieren?
Bitte verhindern Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten das neue EEG nach der jetzigen Form.
Mit freundlichen Grüßen
Eheleute Gerti und Waldemar Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein frohes und vor allem gesundes Neues Jahr 2021. Ich bedanke mich für Ihre Anfrage in Bezug auf die EEG-Novelle, auf die ich Ihnen heute antworten möchte: Bereits am 17. Dezember 2020 wurde das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundestag verabschiedet und trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Als Landtagsabgeordneter habe ich demnach keinen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten des Bundes, dennoch möchte ich Ihnen eine Antwort auf Ihr Anliegen geben:

Die Förderung der ersten Ü20 PV-Anlagen ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Wenn das auch Ihre Anlage betrifft, haben Sie bei dem Auslauf der Förderung mehrere Möglichkeiten, auf die Sie zugreifen können: Der effizienteste Weg ist sicherlich die Suche nach einem neuen Käufer, wenn Sie den Solarstrom weiterhin im Netz einspeisen wollen. Die nun beschlossene Novelle des EEG kommt Ihnen hierbei zugute: Durch die Anschlussregelung für ältere Anlagen, die von dem Auslauf der Förderung betroffen sind, wird ebenfalls der Rechtsrahmen angepasst. Den Solarstrom können Sie für den Marktpreis an Ihren jeweiligen Netzbetreiber verkaufen (abzüglich der Vermarktungskosten). Sie werden demnach auch künftig einen Anspruch haben, den Strom zur Verfügung zu stellen. Bis spätestens 2027 soll es einen Entwurf für einen Umstieg der monetären Förderung auf den marktgetriebenen Ausbau geben. Wie Sie bereits wissen, lohnt sich die Direktvermarktung für kleinere Anlagen oftmals nicht. Deswegen würde ich Ihnen einen Anlagencheck im PV-Handwerk empfehlen, damit hier eine detailgetreue Prüfung erfolgt. Ob sich die Direktvermarktung bzw. der Eigenverbrauch nach Auslauf weiterhin lohnt, wird sich dann zeigen. In jedem Fall ist ein exaktes Durchrechnen der Kosten und der sich daraus ergebenden Vor- oder Nachteile von Vorteil.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jens-Peter Nettekoven MdL

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