Frage an Jens-Peter Nettekoven von Ingo W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Nettekoven,
auf der Internetseite der CDU NRW bekennt sich die CDU zu den Tarifpartnern als soziales Element unserer Gesellschaft. Zitat: „In vielen Branchen fehlen Tarifverträge, die eine anständige Bezahlung sicherstellen. Die Höhe der Lohnuntergrenze soll von den Tarifpartnern in einer Kommission ausgehandelt werden.“
Wie verträgt es sich aus Ihrer Sicht als CDU-Kandidat aber mit diesem Bekenntnis, wenn gleichzeitig Kommunen Tarifflucht mit städtischen Unternehmen (z.B. Bäder GmbH, Parkservice GmbH) begehen?
Allgemeine Lohnuntergrenze (CDU dafür)
Deutschland braucht eine allgemeine Lohnuntergrenze. Dafür werden wir uns in Berlin einsetzen. Wir wollen Dumpinglöhne von wenigen Euro pro Stunde verhindern. In vielen Branchen fehlen Tarifverträge, die eine anständige Bezahlung sicherstellen. Die Höhe der Lohnuntergrenze soll von den Tarifpartnern in einer Kommission ausgehandelt werden. Für uns ist klar: Wer acht Stunden am Tag arbeitet, muss davon leben können. Die CDU spricht sich für den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (equal pay) aus. Wir wollen keinen politischen Mindestlohn, wie ihn die linken Parteien fordern. Lohnfindung ist Aufgabe der Tarifpartner. Nicht die Politik soll die Höhe der Lohnuntergrenze festlegen, sondern Gewerkschaften und Arbeitgeber. Sie sollen die Lohnuntergrenze in einer Kommission auf Augenhöhe aushandeln. Sie entscheiden auch über etwaige Differenzierungen, zum Beispiel Einstiegslöhne für junge Menschen. Die nordrhein-westfälische CDU hat den Parteitags-Beschluss der CDU für die Einführung einer Lohnuntergrenze maßgeblich mit herbeigeführt. Jetzt wollen wir dafür sorgen, dass die Lohnuntergrenze bald im Gesetzblatt steht.
Kombilohn
NRW-Kombilohn, bei dem mit Hilfe von Lohnkostenzuschüssen arbeitslose Menschen mit Vermittlungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. (bis April 2008 wurde hierdurch 4.500 langzeitarbeitslosen Menschen ein Arbeitsplatz verschafft). Menschen mit Vermittlungshemmnissen (psychologisch etc.); Zuschüsse durch Sozialkassen und Teilzahlung durch Unternehmen
Tariftreue
Das eingeführte nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz wird sowohl von der kommunalen Familie, die 80% aller öffentlichen Aufträge vergibt, als auch von den an Ausschreibungen teilnehmenden Branchen unisono abgelehnt. Es führt zu mehr Bürokratie, die Beschaffung wird jährlich um mindestens 400 Millionen verteuert und am Ende ist es durch vergabefremde Kriterien nicht einzuhalten. Es ist absurd, dass derzeit, z.B. ein kleines mittelständisches Bauunternehmen, einen Frauenförderplan aufstellen und die ökologische Beschaffung nachweisen muss, bevor es einen öffentlichen Auftrag ab einer Größenordnung von 20.000,00 € bekommen kann.
Das rot-grüne Tariftreue- und Vergabegesetz zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es bürokratisch ist, nicht kontrollierbar und wirtschaftsfeindlich. Kleinbetriebe werden durch übertriebene Nachweispflichten von kommunalen Aufträgen ausgeschlossen. Durch die Aufnahme vergabefremder Kriterien ist das Gesetz extrem mittelstandsfeindlich. Arbeitnehmern nützt es nicht, weil selbst gut gemeinte Arbeitnehmer-Schutzmaßnahmen wirkungslos bleiben. Gesetze, deren Einhaltung der Staat nicht kontrollieren kann, müssen zurückgenommen werden.
Öffentliche Aufträge in NRW dürfen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn in Höhe von 8,62 € zahlen. Dieser vergabespezifische NRW-Mindestlohn wird jährlich durch das Arbeitsministerium auf Empfehlung eines beratenden Ausschusses mit je fünf Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer überprüft und angepasst werden. Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen müssen sich zu „Equal Pay“ für Zeitarbeitnehmer verpflichten. Die Regelungen des Gesetzes gelten ab einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer von 20.000 € (Schwellenwert).
Leiharbeit
Die CDU Deutschlands hat auf dem letzten Bundesparteitag die Einführung einer verbindlichen Lohnuntergrenze beschlossen. Zusätzlich spricht sich die CDU für den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (equal pay) aus. Hierzu wird die Bundesregierung eine Findungskommission einsetzen, die die Höchstabweichdauer von equal pay festlegt, sofern die Tarifparteien sich bis dahin auf keinen gemeinsamen Vorschlag einigen können.
Garantiertes Grundeinkommen
Menschen, die nicht mehr arbeiten können erhalten eine Erwerbsunfähigkeitsrente (früher Berufsunfähigkeitsrente) oder Grundsicherung. Bei der Grundsicherung muss das Lohnabstandsgebot bedacht werden, d.h. es muss einen deutlichen Unterschied zwischen der Grundsicherung und dem Einkommen auch aus niedrigsten Lohngruppen geben.
Jens Nettekoven