Frage an Jens Nacke von Harald M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Nacke,
ich habe gerade die Stellungnahme der CDU zur Verschärfung des Maßregelvollzuges in Moringen gelesen. Dabei muss ich mir aber die Frage stellen, warum die letzte CDU/FDP-Regierung nichts gegen diese Missstände unternommen hat, auch damals brachen Inhaftierte aus diesen Einrichtungen aus. Ich würde mich über eine Stellungnahme freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Selbstverständlich gab es auch zur Regierungszeit von CDU und FDP aktive Entweichungen aus dem Maßregelvollzug, die von der damaligen Opposition ebenfalls thematisiert wurden. Allerdings ist die Zahl der Entweichungen 2013 auf einen besorgniserregenden Höchststand von 33 gestiegen. Die CDU-Fraktion hält daher bauliche Veränderungen und eine bessere personelle Überwachung besonders gefährlicher Straftäter für geboten.
Anlass für die Forderung der CDU-Fraktion waren die besonderen Fluchtumstände bei den aktuellen Fällen. Bei den jüngsten Ausbrüchen aus Brauel und Moringen, wurde jeweils eine 4,50 Meter hohe Mauer überwunden. Im Moringer Fall war es so, dass der als gefährlich und fluchtgefährdet geltende Straftäter offenbar die Möglichkeit hatte, sich in der Einrichtung so frei zu bewegen, dass er unbeaufsichtigt einige Bettlaken zusammensuchen und sogar aus einer Gartenharke einen Wurfanker bauen konnte. Mit diesem voluminösen Paket konnte er, immer noch ohne dass es jemand mitbekam, in den Innenhof gehen und auf ein Flachdach gelangen. Anschließend lief er über mehrere Flachdächer bis zur Außenmauer, überwand mit einem Sprung an einen Laternenmast die als unüberwindbar geltende "Moringer Hecke" und war verschwunden. Seine Flucht wurde erst am nächsten Morgen bemerkt.
Selbst der Vertreter des zuständigen Sozialministeriums hat während der Unterrichtung im Sozialausschuss am 09.10.2014 eingeräumt, dass es sowohl im baulichen Bereich als auch bei der personellen Überwachung gefährlicher Straftäter durchaus Verbesserungsmöglichkeiten in den Maßregelvollzugseinrichtungen gibt. Das Protokoll der Unterrichtung im Sozialausschuss füge ich Ihnen zu Ihrer Information bei.
Hinzu kommt, dass die Gerichte in letzter Zeit verstärkt Personen in den Maßregelvollzug einweisen, die früher ins Gefängnis geschickt wurden. Dies geschieht hauptsächlich wegen Drogenabhängigkeit dieser Personen. Auf diese Entwicklung hat die Landesregierung zwar keinen Einfluss, aber sie muss in den Maßregelvollzugseinrichtungen darauf reagieren. Wir haben es also verstärkt mit gefährlichen Straftätern zu tun, bei denen Fluchtgefahr besteht. Diese Klientel bedarf während ihrer Therapie einer besonderen Bewachung durch Justizvollzugspersonal - nicht durch Krankenpflegepersonal.