Frage an Jens Metzger von Thomas D. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Metzger,
in einem Leserbrief sprachen Sie sich vor kurzem in der Tuttlinger Regionalzeitung gegen den Bau von dreispuringen Überholstücken im Bereich des Autobahnzubringers Tuttlingen - Auffahrt Tuningen (A81) aus. In Ihrer Begründung nannten Sie u.a., dass ein solcher Ausbau zum Rasen verführen würde.
Frage 1: Dieser Streckenabschnitt wird u.a. auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt, deren Geschwindigkeit zum Aufstauen des Verkehrs führen. Wollen Sie diese Strecke für landwirtschaftliche Fahrzeuge sperren, um Behinderungen auszuschließen?
Frage 2: Sollen nach Ihrem Verständnis Strassenbaumaßnahmen im ländlichen Raum auch dann unterbleieben, obwohl sie nachweislich zu einem gleichmässigeren Verkehrsfluss und zur Senkung von Unfallrisiken beitragen könnten?
Frage 3: Welche Wirtschaftskonzeption haben Sie, wenn durch das Abblocken von Infrastrukturmaßnahmen Unternehmen, die auf gute Straßenverbindungen angewiesen sind, Wettbewerbsnachteile erlangen (Stichwort: Störung Lieferketten durch zeitlich verlängerte Anfahrten, Just-in-Time).
Frage 4: Haben Sie sich über die gemachten Erfahrungen über die Verkehrssicherheit der B 31 im Bereich Stockach bis Lindau informiert, insbesondere über die Verteilung der Unfallzahlen im Bereich Friedrichshafen - Lindau (nur zweispurig, keine Überholmöglichkeiten) und Stockach - Überlingen (wechselseitige Dreispurigkeit)? Wie fließen diese Kenntnisse in Ihre Überlegungen in Bezug auf die B 523 ein?
In Erwartung Ihrer Antwort
mit freundlichen Grüßen
Dr. Th. Kattler